Bei manchen Schwerbehinderungen gilt die Feststellung nur befristet. Das betrifft besonders Erkrankungen, in denen eine erfolgreiche Therapie die Einschränkungen lindern oder beenden könnte. Die Nachprüfung der Behinderung kann die Rente kosten.
Wie gewinnen Betroffene in der konkreten Situation Zeit beziehen so sogar die Rente, wenn letztendlich keine Schwerbehinderung mehr vorliegt? Das erklären wir in diesem Artikel.
Inhaltsverzeichnis
Ankündigung der Nachprüfung
Der Termin für die Nachprüfung ist meistens im Feststellungsbescheid aufgeführt. Sie erhalten gegebenenfalls ein Anhörungsschreiben, in dem Ihnen mitgeteilt wird, dass eine Nachprüfung und eine anschließende Herabsetzung des Grades der Behinderung beabsichtigt ist. Steht jetzt Ihre Rente für schwerbehinderte Menschen unmittelbar bevor und auf dem Spiel, dann sollten Sie die Ihnen möglichen Fristen ausreizen.
Vier Wochen bis zur Anhörung
Sie haben erst einmal vier Wochen Zeit, sich, schriftlich oder per Telefon, gegenüber dem Versorgungsamt zu der beabsichtigten Herabstufung zu äußern. Diese Zeit sollten Sie ausreizen, also sich erst kurz vor Ablauf der Frist zurückmelden – und nicht sofort.
Antworten Sie ausführlich
Ist ein Anhörungsschreiben beigefügt, dann sollten Sie so ausführlich wie nur möglich Funktionsbeeinträchtigungen sowie mögliche neue Beschwerden aufzeigen und, soweit es geht, ärztliche Befundberichte hinzufügen.
Gut ist es, wenn ihre behandelnden Ärzte “auf ihrer Seite” stehen und sich zudem mit Schwerbehindertenrecht auskennen. Das steigert Ihre Chancen, dass auch die Nachprüfung die Schwerbehinderung feststellt.
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Die Behörde muss die Befunde auswerten
Je komplexer die Befunde, umso besser ist es für Sie auch darüber hinaus, denn so gewinnen Sie auf jeden Fall Zeit. Die Behörde legt nämlich den Grad der Behinderung erst fest, wenn die neuen Berichte ausgewertet sind. Das kann Monate dauern.
Möglich ist, dass die Schwerbehinderteneigenschaft auch nach Ablauf der Heilungsbewährung bestehen bleibt. Erst nach Auswertung der neuen Berichte legt die Behörde den Grad der Behinderung in einem Bescheid fest. Auch dadurch gewinnen Sie Zeit.
Legen Sie Widerspruch ein
Kommt jetzt doch der Bescheid, dass ihr Grad der Behinderung herunter gestuft wurde, dann haben Sie einen Monat Zeit, Widerspruch einzulegen. Auch diese Zeit sollten Sie ausreizen. Wird der Widerspruch abgelehnt, dann haben Sie wiederum einen Monat Zeit, um eine Klage vor dem Sozialgericht gegen den Bescheid zu erheben.
Sie gewinnen viele Monate
Das gesamte Verfahren von der Ankündigung einer Nachprüfung durch die Behörde über die Nachprüfung, den Bescheid, den Widerspruch und das Klageverfahren nimmt viele Monate in Anspruch.
Ist das Renteintrittsalter erreicht, haben Sie auf jeden Fall gewonnen
Wenn das jetzt gerade die Monate bis zum Renteneintritt für scherbehinderte Menschen sind, dann haben Sie ihre Rente für schwerbehinderte Menschen gerettet – ganz egal, wie das Verfahren am Ende ausgeht.
Die Rente wird nämlich ausgezahlt, wenn bei dem Eintrittsalter eine Schwerbehinderung vorlag. Solange das Klageverfahren noch nicht entschieden ist, gilt der Schwerbehindertenstatus.
Das heißt: Selbst wenn das Verfahren nach ihrem Renteneintritt ergeben sollte, dass ihr GdP gesenkt wird, beziehen Sie trotzdem ihre Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.