Arbeitslosigkeit nach dem Krankengeld wirft bei Betroffenen oft viele Fragen auf – besonders wegen der weiteren Absicherung. Insbesondere die Berechnung des Arbeitslosengeldes kann dabei Unsicherheiten hervorrufen, wenn vorab Krankengeld bezogen wurde.
Doch wie wird in solchen Fällen vorgegangen? Verlieren Betroffene dabei Ansprüche? Und wie wird das Arbeitslosengeld dann berechnet?
Worum geht es?
Wenn Arbeitnehmer länger als sechs Wochen krankgeschrieben sind, endet die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Ab diesem Zeitpunkt zahlt die Krankenkasse Krankengeld – für maximal 72 Wochen.
Doch was passiert, wenn die Gesundheit weiterhin eine Rückkehr ins Berufsleben verhindert und das Krankengeld ausläuft? In diesen Fällen müssen Betroffene einen Antrag auf das Arbeitslosengeld 1 stellen.
Betroffene, die nach der sogenannten “Aussteuerung” – also dem Ende des Krankengeldbezugs – Arbeitslosengeld beantragen müssen, fragen sich oft, wie die Höhe des Arbeitslosengeldes berechnet wird und ob finanzielle Einbußen drohen.
Wer ist nach der Aussteuerung zuständig?
Nach Ablauf des Krankengeldanspruchs ist die Arbeitsagentur für die Betroffenen zuständig. Auch wenn das zunächst ungewöhnlich erscheint, ist dies gesetzlich geregelt.
Damit die Beantragung reibungslos verläuft, empfiehlt es sich, spätestens drei Monate vor dem Ende des Krankengeldbezugs Kontakt zur Arbeitsagentur aufzunehmen. So bleibt ausreichend Zeit, um den Antrag zu prüfen und alle erforderlichen Unterlagen einzureichen.
Ein wichtiger Punkt ist die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung. Diese greift, wenn die Arbeitsfähigkeit weiterhin nicht gegeben ist, aber eine Erwerbsminderung durch die Rentenversicherung noch nicht abschließend beurteilt wurde. Doch wie wird das Arbeitslosengeld in diesem Kontext berechnet?
Wie wird das Arbeitslosengeld nach dem Krankengeld berechnet?
Die wichtigste Botschaft vorweg: Es entstehen keine finanziellen Nachteile für Betroffene, die Arbeitslosengeld nach einer Krankengeldphase beantragen. Die Berechnung erfolgt auf Basis des Einkommens, das vor der Krankheit erzielt wurde – nicht auf Grundlage des Krankengeldes.
Normalerweise wird die Höhe des Arbeitslosengeldes aus den letzten zwölf Monaten Arbeitsentgelt berechnet. Betroffene erhalten 60 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens; mit Kindern im Haushalt liegt der Satz bei 67 Prozent.
Doch was geschieht, wenn in den zwölf Monaten vor dem Antrag kein reguläres Einkommen erzielt wurde, weil Krankengeld bezogen wurde?
Arbeitslosengeld auf Basis des Krankengeldes? Nein!
Da Krankengeld in den meisten Fällen niedriger ausfällt als das reguläre Arbeitsentgelt, wäre es unvorteilhaft, das Arbeitslosengeld darauf zu berechnen. Daher greift in solchen Fällen eine Sonderregelung: Der Bemessungszeitraum wird ausgeweitet.
Verlängerung des Bemessungszeitraums: Ein Schutzmechanismus
Wenn im Jahr vor dem Antrag weniger als 150 Tage reguläres Arbeitsentgelt erzielt wurde, verlängert sich der Bemessungszeitraum auf bis zu 24 Monate. Das bedeutet, dass auch das Einkommen aus dem Zeitraum vor der Krankheit berücksichtigt wird.
Ein Beispiel:
Harry, ein Maler aus Quickborn, war seit April 2023 krankgeschrieben. Nach Ablauf der 78 Wochen Krankengeld stellte er einen Antrag auf Arbeitslosengeld.
Da er in den zwölf Monaten vor der Antragstellung keine Einkünfte aus regulärer Arbeit hatte, wurde der Bemessungszeitraum auf das Jahr vor seiner Erkrankung ausgeweitet. So wurde sein Arbeitslosengeld auf Basis seines letzten Gehalts als Maler berechnet, bevor er erkrankte.
Rechenbeispiel: Arbeitslosengeld nach Krankengeld
Um die Berechnung des Arbeitslosengeldes nach einer Krankengeldphase zu veranschaulichen, betrachten wir die fiktive Person Lisa Müller, eine Bürokauffrau.
Ausgangssituation
- Bruttogehalt vor der Erkrankung: 3.000 € monatlich
- Nettoverdienst vor der Erkrankung: 2.000 € monatlich
- Beginn der Erkrankung: Januar 2023
- Bezug von Krankengeld: von Februar 2023 bis Juli 2024 (78 Wochen)
- Antrag auf Arbeitslosengeld: August 2024
- Kein Einkommen seit Beginn der Krankheit
Berechnungsschritte
Regulärer Bemessungszeitraum
Normalerweise wird das Arbeitslosengeld aus dem Durchschnittsnettoeinkommen der letzten 12 Monate berechnet. Da Lisa während dieser Zeit kein reguläres Einkommen hatte, greift die Sonderregelung zur Verlängerung des Bemessungszeitraums.
Verlängerter Bemessungszeitraum
Der Bemessungszeitraum wird auf die letzten 24 Monate vor der Antragstellung erweitert. Damit wird das Einkommen aus Januar 2023 (vor der Krankheit) berücksichtigt.
Ermittlung des Bemessungsentgelts
- Lisas Bruttogehalt vor der Erkrankung: 3.000 €.
- Daraus ergibt sich ein durchschnittliches Nettoeinkommen von 2.000 €.
Arbeitslosengeld-Berechnung
- Arbeitslosengeld beträgt 60 % des Nettoverdienstes (mit Kindern: 67 %).
- Ohne Kinder:
60 % von 2.000 € = 1.200 € Arbeitslosengeld monatlich. - Mit Kindern:
67 % von 2.000 € = 1.340 € Arbeitslosengeld monatlich.
Fazit
Obwohl Lisa während der letzten 12 Monate kein Arbeitsentgelt erzielt hat, wird ihr Arbeitslosengeld auf Basis ihres früheren Nettoverdienstes berechnet. So erhält sie keine finanziellen Nachteile durch die Krankengeldphase.
Zusammenfassung: Keine Nachteile bei der Berechnung
Für Betroffene, die nach dem Krankengeld Arbeitslosengeld beantragen, gilt: Die Berechnung erfolgt auf Basis des zuletzt erzielten Einkommens im Arbeitsverhältnis, nicht auf Grundlage des Krankengeldes.




