Mutter durch Hartz IV Sanktionen gestorben?

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Erneute Hartz IV Todesopfer

Die Verwaltung soll alle Erkenntnisse über Tod einer Mutter und ihres 2-jährigen Kindes in Burbach offenlegen

07.08.2011

Nachdem einer Mutter aus Saarbrücken und ihrem Kind die Hartz-IV-Leistungen komplett gestrichen wurden, schien sich niemand mehr dafür interessiert zu haben, wie diese Familie ohne Geld für Miete, Heizung, Strom, Lebensmittel und Krankenversicherung überleben konnte. Nur rein zufällig, durch auffälliges Verhalten in der Öffentlichkeit, sei das Jugendamt auf die Frau mit ihrem Kind aufmerksam geworden.

Die Partei "Die Linke" hat eine Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses beantragt, um die Hintergründe und Umstände um den tragischen Tod einer 36-jährigen Brasilianerin mit ihrem kleinen Kind zu klären. „Wir möchten die Erkenntnisse nicht nur aus den Medien erfahren, sondern umfassend direkt von der Verwaltung informiert werden“, fordert Fraktionsvorsitzender Jürgen Trenz.

Neben der Überprüfung interner Abläufe im Regionalverband, die zurzeit anstünden, müssten aber auch offensichtliche gesetzliche Lücken im Sozialsystem geschlossen werden. Denn wenn einem Hilfebedürftiger seine Hartz-IV-Leistungen aus welchen Gründen auch immer gestrichen würden, falle er nicht in die Sozialhilfe, sondern erst einmal aus dem Hilfesystem heraus. Es fehle an automatisch auffangenden Hilfen und einem Übergangsmanagement von SGB II nach SGB VII (Sozialgesetzbuch), so DIE LINKE. Fraktion.

In Speyer sei 2007 ein 20-jähriger psychisch kranker Mann verhungert, nachdem er das Geld von der damaligen Arge gestrichen bekam. Ähnlich scheine es jetzt der Mutter mit ihrem kleinen Kind in Burbach ergangen zu sein. „Zum ersten Mal ist im Saarland ein Hilfebedürftiger trotz Sozialsystem verstorben und dabei ein Kind möglicherweise verhungert“, erklärt Dagmar Trenz, jugendpolitische Sprecherin der LINKEN. „Jetzt müssten alle hellwach sein und Lehren aus dieser Tragödie ziehen.“ In Speyer z.B. würden mittlerweile Hilfebezieher nach massiven Leistungskürzungen grundsätzlich persönlich aufgesucht.

Da gleich drei Behörden des Regionalverbandes – Jobcenter, Gesundheitsamt, Jugendamt – mit der Frau und ihrer Situation zu tun hatten, sei angesichts des Todes von Mutter und Kind, eine Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses mehr als gerechtfertigt. Dort müsse die Rolle der Verwaltung kritisch hinterfragt und das Handeln der Verantwortlichen geprüft werden.

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Bild: Wilhelmine Wulff / pixelio.de

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