Dieses Landratsamt zahlt Verhütungsmittel für Hartz IV Berechtigte

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Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und Familienplanung ist ein Menschenrecht. Doch dieses Recht scheint für arme Menschen nicht zu gelten.

Verhütungsmittel stellen hohe Kosten dar

Seit der Einführung von Hartz IV, ist die Selbstbestimmung in vielen Lebensbereichen nicht mehr gewährleistet. So gibt es nach wie vor keinen bundesweiten Rechtsanspruch auf die Übernahme der Kosten von Verhütungsmitteln. Daher stellen diese Kosten, für Hartz IV-Bezieher eine große Belastung dar. Denn sowohl die rezeptfrei erhältlichen Kondome wie auch die rezeptpflichtigen Medikamente, wie beispielsweise die Pille, sind teuer.

Aus einer Studie, die im Auftrag der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung durchgeführt wurde, geht hervor, dass die Wahrscheinlichkeit einer ungewollten Schwangerschaft bei einkommensschwachen Frauen, deutlich höher ist, als bei Frauen mit einkommensstärkerem Hintergrund. Da ihnen das Geld fehlt, greifen einkommensschwache Frauen häufig auf unsichere Methoden der Verhütung zurück oder verzichten komplett darauf. Die Folge: Frauen, die Hartz IV beziehen, treiben dreimal so häufig ab, als Frauen, die gut verdienen.

Verhütung darf kein Privileg darstellen

Schon die Grünen forderten vor einigen Monaten, dass für einkommensschwache Personen ein kostenloser Zugang zu Verhütungsmitteln geschaffen werden solle. Frauen müssen vor ungewollten Schwangerschaften geschützt sein und Verhütung dürfe kein Privileg darstellen. Jeder Mensch habe das Recht, selbst zu entschieden, wann er eine Familie gründen will. Der aktuelle Regelsatz sieht monatlich gerade einmal knapp 15 Euro für Gesundheitspflege vor. Dieser Bereich soll unter anderem die Kosten für Verhütung decken. Aber auch Hygiene- und Gesundheitsartikel müssen von diesem Geld finanziert werden.

München übernimmt Kosten von Verhütungsmitteln

Einige wenige Städte übernehmen unter bestimmten Bedingungen bereits die Kosten für Verhütungsmittel. Die Stadt München zieht mit. Wie das Landratsamt kürzlich mitteilte, sollen die Kosten für Verhütungsmittel teilweise bis ganz für Bedürftige übernommen werden. Man möchte den Bürgern damit die Möglichkeit geben, selbst über ein geeignetes Verhütungsmittel zu entscheiden. Einen Antrag stellen dürfen alle Bürger, die mindestens 20 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz im Landkreis München haben. Weitere Voraussetzung ist, dass eine dieser folgenden staatlichen Leistungen bezogen wird:

  • Arbeitslosengeld II beziehungsweise Sozialgeld
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag

 

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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