München zahlt deutlich erhöhte Hartz IV Regelbedarfe – warum ist das so?

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Stadt und Land München zahlt mehr Hartz IV

Bundesweit gelten einheitlich pauschalisierte Hartz IV Regelsätze – mit Ausnahme der Stadt und Region München. Hier gibt es höhere Regelbedarfe. Doch warum ist das so?

Zum Vergleich: Höhere Regelleistungen in München

Bundesweit steht einem alleinstehendem Hartz IV Bezieher 424 Euro zu. In München Stadt und Region sind es 445 Euro. Zwei volljährige Partner in einer Bedarfsgemeinschaft (Ehe-/Lebenspartner) erhalten in München 401 Euro statt bundesweit üblich 382 Euro. 15- bis 17-jährige angehörige Kinder der Bedarfsgemeinschaft bekommen in Bayerns Landeshauptstadt 337 statt 322 Euro. Kinder ab 6 bis einschließlich 13 Jahre erhalten in München 314 statt 302 Euro und Kinder bis einschließlich 5 Jahre 255 statt 245 Euro.

Mehr Geld bei Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) ergeben sich ähnliche Erhöhungen. Haushaltsvorstand beziehungsweise Alleinstehende, Alleinerziehende erhalten in München 424 Euro und 21 Euro Aufstockung.

Für zwei volljährige Partner einer Bedarfsgemeinschaft (Ehe-/Lebenspartner) ergeben sich 382 Euro und 19 Euro Aufstockung. Bewohner einer stationären Einrichtung bekommen 339 Euro und 16 Euro Aufstockung. 14 bis 17 Jahre alte Kinder erhalten 322 Euro und 15 Euro Aufstockung. 6 bis 13 Jährige 302 Euro und 12 Euro Aufstockung und 0 bis 5 Jahre alte Kinder 245 Euro sowie 10 Euro Aufstockung.

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Höhere Lebenshaltungskosten

Diese höheren Sätze sind nur in Bayern bzw. in München möglich, weil es nur dort eine gesetzliche Grundlage hierfür gibt. Denn eigentlich ist im SGB II eine Regelbedarfserhöhung nicht möglich, da das Gesetz vorgibt, dass die Regelleistungen pauschalisiert sind. Wenn aber höhere Lebenshaltungskosten entstehen, wie in München, kann es sogenannte Mehrbedarfe nach § 21 Abs. 6 SGB II geben.

Grund hierfür ist, dass nach einem wissenschaftlichen Gutachten aus dem Jahre 2012 der Kaufkraftindex in der bayerischen Landeshauptstadt höher ist, als in allen Teilen Deutschlands. Damit jedoch das Existenzminimum gewahrt wird, ist es notwendig, dass die Regelsätze angehoben werden. Aus diesem Grund hatte der Stadtrat eine Erhöhung der Hartz IV-Regelsätze beschlossen.

Ansprüche durchsetzen

Der Sozialrechtsexperte Harald Thomé von Tacheles e.V. weist darauf hin, dass die Sozialverwaltung die erhöhten Sätze, die eigentlich Mehrbedarfszuschüsse sind, nicht immer freiwillig zahlt. Daher sollten Leistungsberechtigte ihren Anspruch per Antrag, Widerspruch und wenn nötig per Klage durchstreiten.

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