Der Bezug von Krankengeld bei längerer Krankheit stellt für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine finanzielle Belastung dar. Denn das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts, darf aber nach § 47 SGB V 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen. Für viele stellt sich dann die Frage, ob neben dem Krankengeld noch ein Minijob ausgeübt werden kann.
Grundsätzlich gilt: Die Krankschreibung durch den Arzt bezieht sich primär auf den Hauptberuf. Das bedeutet, dass die Arbeitsunfähigkeit spezifisch für die Tätigkeit im Hauptjob ausgesprochen wird. Kann der Minijob trotz Krankschreibung im Hauptjob ohne gesundheitliche Beeinträchtigung weitergeführt werden, ist dies auch während des Bezugs von Krankengeld möglich.
Minijob bestand bereits vor dem Krankengeldbezug
Ein wesentlicher Punkt, der dabei berücksichtigt werden muss, ist die finanzielle Entlastung, die ein solcher Minijob bieten kann. Während der Krankengeldbezug oft eine Reduzierung des regulären Einkommens bedeutet, ermöglicht der Fortbestand des Minijobs, diese finanzielle Lücke teilweise zu schließen.
Das Einkommen aus einem Minijob wird nicht auf das Krankengeld angerechnet. Dies bietet die Möglichkeit, das zur Verfügung stehende Gesamteinkommen während des Krankengeldbezugs zu erhöhen.
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Neuer Minijobs während des Krankengeldbezugs
Ist aber die Aufnahme eines neuen Minijobs, während man bereits Krankengeld bezieht, möglich? Grundsätzlich steht es Versicherten frei, auch in dieser Phase einen neuen Nebenjob zu beginnen.
Wichtig: Allerdings ist hier besondere Vorsicht geboten, da dies seitens der Krankenkasse kritisch betrachtet werden kann, insbesondere wenn die Art der Erkrankung grundsätzlich eine Arbeitsaufnahme als problematisch erscheinen lässt. Es kann zu einer Überprüfung der Arbeitsfähigkeit im Hauptberuf oder zu Vorschlägen einer beruflichen Wiedereingliederungsmaßnahme kommen!
Minijob und Arbeitslosengeld 1
Nach einer gewissen Dauer, in der Regel nach 78 Wochen, endet der Anspruch auf Krankengeld, und Betroffene rutschen in den Bezug von Arbeitslosengeld I, sofern sie nicht in ihren Hauptjob zurückkehren können.
Auch in dieser Phase ist die Fortführung eines Minijobs grundsätzlich möglich. Zu beachten ist hierbei allerdings, dass Einkommen über 165 Euro pro Monat auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden. Dieser Umstand sollte bei der Planung des finanziellen Budgets nicht außer Acht gelassen werden.
Fazit: Minijob ist möglich
Es ist also möglich, einen Minijob während des Krankengeldbezugs fortzuführen oder neu zu beginnen. Jedoch sind dabei die gesetzlichen Regelungen und die mögliche Reaktion der Krankenkassen zu beachten. Eine individuelle Beratung, idealerweise durch Experten oder soziale Verbände, kann hierbei helfen, die beste Vorgehensweise für die persönliche Situation zu finden.
Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht, Gesundheitsprävention sowie bei gesellschaftspolitischen Themen. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und engagiert sich politisch für Armutsbetroffene.