Leiharbeit: Ungleichbehandlung würdelos

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Leiharbeit: Ungleichbehandlung würdelos

21.03.2011

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisiert die Pläne der Bundesregierung zur Leiharbeit als unzureichend und fordert weiterhin eine gesetzliche Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern mit den Beschäftigten im Einsatzbetrieb. Anlässlich der Bundestagsanhörung zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sagte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, am Montag in Berlin: „Die Bundesregierung darf Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern nicht länger das Recht vorenthalten, für die gleiche Arbeit auch den gleichen Lohn zu bekommen.

Die Ungleichbehandlung in der Leiharbeit verletzt die Würde der Betroffenen. Sie ist auch mit dem christlichen Menschenbild nicht vereinbar – deshalb fordern wir insbesondere die CDU/CSU auf, mit einer gesetzlichen Gleichstellung dafür zu sorgen, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer nicht länger wie Beschäftigte zweiter Klasse behandelt werden. Die Leiharbeit darf nicht länger missbraucht werden, um Löhne zu senken. Ein Mindestlohn in der Leiharbeit ist wichtig, reicht aber bei Weitem nicht aus, um das Lohndumping zu stoppen. Wir fordern deshalb, dass per Gesetz gleicher Lohn für gleiche Arbeit in der Leiharbeit ab dem ersten Tag sichergestellt wird.“ (pm)

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