Längere Erkrankung: Was ist wenn das Jobcenter Bürgergeld verweigert?

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Wer längere Zeit krank ist, steht dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung. Nach einiger Zeit stellt sich die Frage: Bürgergeld nach dem SGB II oder Erwerbsminderungsrente? Diese Frage stellt sich immer dann, wenn Leistungsbeziehende über viele Monate krankgeschrieben sind. Eine Frage, die uns immer wieder gestellt wird.

Jobcenter fordern Antrag auf Erwerbsminderungsrente

Wer Bürgergeld bezieht und länger krankgeschrieben ist, wird vom Jobcenter aufgefordert, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. “Es kann aber sein, dass kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht”, bestätigt Klaus Hoffmann, Erwerbslosenberater aus Hannover.

Ein Leser fragt: “Ich bin seit Anfang des Jahres krankgeschrieben. Meine Sachbearbeiterin vom Jobcenter hat mich angerufen und gesagt, dass ich jetzt einen Bogen bekomme, in dem mein Gesundheitszustand abgefragt wird.

Außerdem müsse ich zu einem Amtsarzt, der meinen Gesundheitszustand überprüfen würde. Sollte sich herausstellen, dass ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe, müsse ich eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Darauf habe ich aber keinen Anspruch. Bekomme ich jetzt keine Unterstützung mehr?”

Bürgergeld nur für Erwerbsfähige

Grundsätzlich besteht ein Anspruch nach dem SGB II nur für Menschen, die als “erwerbsfähig” gelten, so der Experte. Bei einer Erkrankung, die nicht mehr als drei Stunden Arbeit am Tag zulässt, erhalten die Betroffenen die volle Erwerbsminderungsrente.

Sind noch drei bis sechs Stunden Arbeit möglich, besteht Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Als erwerbsfähig gelten auch Personen, die aufgrund einer Erkrankung derzeit nicht arbeiten können, dies aber in absehbarer Zeit wieder können. Als “absehbar” gilt in der Regel ein Zeitraum von sechs Monaten.

Wer also länger als sechs Monate krank ist, wird vom Jobcenter ärztlich untersucht. Stellt der Amtsarzt des Medizinischen Dienstes fest, dass die Erkrankung fortbesteht, entfällt der Anspruch auf Bürgergeld.

Eingeschränkter Anspruch auf Erwerbsminderungsrente

Das Jobcenter wird künftig darauf drängen, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen.

Ein Anspruch besteht jedoch nur, wenn mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurde. Außerdem muss die Person in den letzten 5 Jahren vor der Antragstellung in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert gewesen sein.

Kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente

Was aber, wenn kein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente besteht? Auch diese Personen haben Anspruch auf staatliche Leistungen. In diesem Fall muss ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt werden. Ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht, wenn Menschen dem Arbeitsmarkt nicht in vollem Umfang zur Verfügung stehen. “Dabei ist zu beachten, dass keine Ansprüche gegenüber anderen Leistungsträgern bestehen.

Es ist daher immer ratsam, trotzdem einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Wird dieser abgelehnt, sollte der Ablehnungsbescheid dem Sozialamt vorgelegt werden. Dort wird dann der Antrag auf Sozialhilfe gestellt.

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