Wer von seinem Arbeitgeber gekündigt wird, hat in sehr vielen Fällen einen Anspruch auf eine Abfindung. Denn in den meisten Fällen wird mit der Kündigung gegen den Kündigungsschutz verstoßen. Allerdings sind noch weitere Voraussetzungen notwendig, um einen Anspruch zu erwirken.
Abfindung ist nicht vorgeschrieben
Zuerst einmal: Eine Abfindung bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber ist nicht per Gesetz festgelegt. Sie wird vielmehr zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt – und zwar meist durch einen Aufhebungsvertrag.
Hat sich aber ein Arbeitgeber per Vertrag oder Sozialplan des Unternehmens dazu verpflichtet, im Rahmen betriebsbedingter Kündigungen einen finanziellen Ausgleich (Abfindung) auszuzahlen, dann ist es möglich, ihn im Falle eines Falles juristisch darauf festzunageln.
Wie hoch ist die Abfindung?
Auch die Höhe der Abfindung wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt. Hier fließen zudem verschiedene Faktoren hinein. Das ist einmal das Gehalt des Arbeitnehmers – wer mehr verdient kann tendenziell eine höhere Abfindung aushandeln.
Dann spielt die Dauer der Tätigkeit im Betrieb eine Rolle. Je kürzer die Betriebszugehörigkeit, umso geringer ist vermutlich die Abfindung.
Wichtig sind auch die Gründe für die Kündigung und die Wahrscheinlichkeit, dass der Arbeitnehmer bei einer Klage wegen Kündigungsschutzes Erfolg hätte.
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Wie sind die Richtwerte?
Es gibt zwar keine Vorschriften für die Höhe von Abfindungen, allerdings Gewohnheiten. Über den Daumen gepeilt üblich ist eine Abfindung von einem halben bis zu einem Monatsgehalt pro Jahr im Betrieb.
Das hängt indessen sehr von den jeweiligen Umständen ab.
Gesetzliche Möglichkeiten
Juristische Möglichkeiten, eine Abfindung zu erreichen oder eine höhere Abfindung durchzusetzen, sind nur dann gegeben, wenn im Arbeitsvertrag ausdrücklich die Möglichkeit festgeschrieben ist, im Fall einer betriebsbedingten Kündigung eine solche zu erhalten.
Zum Beispiel gibt es in vielen Unternehmen einen Sozialplan, in dem das Procedere bei betriebsbedingten Kündigungen inklusive der Abfindung sowie ihrer erwartbaren Höhe geregelt ist.
Juristische Chancen auf Erfolg haben Arbeitnehmer hier, wenn Arbeitgeber diesen internen Vorgaben zuwiderhandeln.
Der gerichtliche Vergleich
Eine Abfindung gibt es auch auf einem anderen Weg. Wenn keine Abfindung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt wurde, enden Kündigungsschutzklagen trotzdem häufig mit dem Vereinbaren einer Abfindung.
Wenn also ein Arbeitnehmer mit Erfolg gegen seine Kündigung vor Gericht zieht, dann läuft dies oft auf einen Vergleich hinaus, in dem der Arbeitgeber einen finanziellen Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes zahlt.
Welche Abfindung ist angemessen?
Wenn Sie eine Abfindung erhalten sollen, dann ist es ratsam, den Aufhebungsvertrag genau zu prüfen. Entspricht die Abfindung mindestens einem halben Monatsgehalt pro Arbeitsjahr? Wenn Sie darunter liegt, dann sollten Sie in jedem Fall mehr fordern.
Möglich und bisweilen wichtig kann es auch sein, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einzuschalten, der den notwendigen Background hat, um eine höhere Abfindung durchzusetzen.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.