Viele denken, während der Zeit einer Krankmeldung könne man nicht gekündigt werden. Doch das ist ein Irrtum.
Fakt ist: Auch bei Krankheit kann eine Kündigung ausgesprochen werden und sie ist nicht per se unwirksam. Bei einer krankheitsbedingten Kündigung ist es wichtig, sich genau entlang des Arbeitsrechts zu verhalten, damit man entweder die Stelle behalten kann oder eine möglichst hohe Abfindung bekommt.
Wann kann die Krankheit als Kündigungsgrund gelten
Für eine wirksame Kündigung muss ein anerkannter Kündigungsgrund vorgewiesen werden. Das gilt für Firmen, die mehr als zehn Mitarbeiter haben und deren Arbeitnehmer mehr als sechs Monate im Betrieb tätig sind, also die Probezeit hinter sich haben.
Die rechtlichen Hürden für eine Kündigung aufgrund einer Erkrankung sind sehr hoch, es kann aber dennoch sein, dass sie aufgrund bestimmter Voraussetzungen anerkannt wird.
Voraussetzungen für eine Kündigung bei Erkrankung
Damit eine krankheitsbedingte Kündigung rechtlichen Bestand hat, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Negative Gesundheitsprognose: Diese gilt, wenn mit erheblichen Fehlzeiten aufgrund der Erkrankung zu rechnen ist.
- Betriebliche Beeinträchtigung: Wenn die Fehlzeiten erhebliche Einschränkungen auf den Betriebsablauf und/oder die wirtschaftliche Situation des Unternehmens haben.
- Verhältnismäßigkeit: Es muss sichergestellt sein, dass es keine milderen Mittel wie z.B. eine Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz vorhanden sind.
Betriebliches Eingliederungsmanagement als Unterstützung gegen Kündigung
Bevor eine krankheitsbedingte Kündigung ausgesprochen werden kann, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) dem Arbeitnehmer anzubieten.
Bei diesem Verfahren wird geprüft, wieder Arbeitnehmer trotz gesundheitlicher Einschränkungen weiter beschäftigt werden kann.
Bei vielen gescheiterten Kündigungen liegt der Grund darin, dass dieses Verfahren entweder gar nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Innerhalb des BEM-Verfahrens ist es wichtig nur die Informationen anzugeben, die unbedingt notwendig sind, um die Weiterbeschäftigung zu sichern.
Sollte man zu viele Details preisgeben, könnte es der Arbeitgeber später als Grundlage für eine erneute Kündigung nehmen.
Schnelle Reaktion auf Kündigung ist entscheidend
Für eine Kündigungsschutzklage gilt eine Frist von drei Wochen, innerhalb dieser Zeit muss man die Klage eingereicht haben.
Wenn die Kündigung formale Fehler aufweist, sollte man diese nicht direkt dem Arbeitgeber mitteilen, sondern für die Kündigungsschutzklage nutzen. Die Kündigungsfrist beginnt nämlich erst dann, wenn eine korrekte Kündigung ausgesprochen worden ist. Sollte der Arbeitgeber von seinem Fehler erfahren, kann er die Kündigung sofort anpassen und erneut aussprechen. Bis zur Korrektur verschiebt sich die Kündigungsfrist immer weiter nach hinten, der Arbeitsplatz und die Gehaltszahlungen bleiben damit länger erhalten.
Da Arbeitgeber oft Schwierigkeiten haben, alle formalen Anforderungen für eine wirksame Kündigung zu erfüllen, stehen die Chancen bei der ersten Kündigung gut, eine Einigung zugunsten des Arbeitnehmers zu erzielen.
Sollte eine Abfindung im Rahmen eines Aufhebungsvertrages angeboten werden, muss man prüfen, ob eine Klage oder der Vergleich einen größeren Vorteil hat.
Gute Chancen auf eine hohe Abfindung bei einer krankheitsbedingten Kündigung
Eine krankheitsbedingte Kündigung bietet aufgrund der hohen rechtlichen Hürden viele Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Gegenwehr.
Dadurch ist die Chance einer überdurchschnittlichen Abfindung ebenfalls höher, da Unternehmen oft formale Fehler begehen und sie einem Rechtsstreit und den dazugehörigen Kosten möglichst entgehen wollen.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.