Krankengeld und EM-Rente: Wenn die Krankenkasse anruft und Fragen stellt

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Wenn die Krankenkasse anruft und sich nach dem Wohlbefinden erkundigen will, ist Vorsicht geraten. Grundsätzlich darf die Krankenkasse den Versicherten anrufen und nach dessen Gesundheitszustand fragen.

Es besteht jedoch keine Verpflichtung, diese Fragen telefonisch zu beantworten. Es liegt im Ermessen des Versicherten, ob er mündlich Auskunft geben möchte oder nicht.

Wie sollte ich bei einem solchen Anruf reagieren?

Vorsicht ist geboten bei mündlichen Auskünften über den Gesundheitszustand. Es ist ratsam, die Krankenkasse um eine schriftliche Anfrage oder einen schriftlichen Fragebogen zu bitten.

Der Vorteil hierbei liegt in der klaren Dokumentation und Nachvollziehbarkeit der gestellten Fragen und gegebenen Antworten.

Telefonische Auskünfte bergen das Risiko von Missverständnissen und Fehlinterpretationen, sowohl auf Seiten des Versicherten als auch der Krankenkasse. Darauf weist der Jurist und Sozialrechtsexperte Ronny Hübsch vom Sozialverband VdK hin.

 Muss ich eine schriftliche Anfrage beantworten?

Eine schriftliche Anfrage der Krankenkasse sollte beantwortet werden, da dies im Rahmen der Mitwirkungspflicht des Versicherten liegt.

Die Mitwirkungspflicht ist keine rechtliche Pflicht im engen Sinne, sondern eine Obliegenheit.

Wird diese Obliegenheit verletzt, kann die Krankenkasse eine Sperrzeit für das Krankengeld verhängen.

Es ist deshalb wichtig, den Gesundheitszustand und alle relevanten Informationen fristgerecht und korrekt mitzuteilen, um negative Konsequenzen zu vermeiden, sagt Hübsch.

Darf mich die Krankenkasse zur Reha zwingen?

Ja, die Krankenkasse kann den Versicherten auffordern, einen Reha- oder Rentenantrag zu stellen, wenn sie der Meinung ist, dass eine langanhaltende Erkrankung vorliegt.

Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen, stellt dies eine Obliegenheitsverletzung dar, die ebenfalls zu einer Sperrzeit führen kann.

Dabei spielt die Meinung des behandelnden Arztes keine Rolle; die Entscheidung obliegt allein der Rentenversicherung.

Kann ich eine Reha ablehnen?

Es gibt verschiedene Gründe, eine Reha abzulehnen. Medizinische Gründe können eine Rolle spielen, wenn der Versicherte selbst der Meinung ist, dass er nicht rehafähig ist.

Ein weiterer Grund könnte ein finanzielle Aspekt sein: Das Krankengeld ist in der Regel höher als die Erwerbsminderungsrente.

Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, möglichst lange in der Krankenversicherung zu bleiben, bevor eine Rente in Betracht gezogen wird.

Was muss ich bei so einer Aufforderung tun?

Bei einer Aufforderung zur Stellung eines Reha-Antrags wird in der Regel eine Frist gesetzt. Diese Frist sollte genutzt werden, aber spätestens kurz vor Ablauf sollte der Antrag gestellt werden, um negative Folgen zu vermeiden.

Was passiert bei Ablehnung des Reha-Antrages?

Wenn ein Reha-Antrag abgelehnt wird, hat der Versicherte die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

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Sollte der Versicherte jedoch mit der Ablehnung einverstanden sein, kann er diese Entscheidung einfach akzeptieren und den Prozess nicht weiter verfolgen, so der Sozialrechtsexperte.

Was geschieht bei einer Reha-Bewilligung?

Wird die Reha bewilligt, erhält der Versicherte einen Bescheid von der Rentenversicherung, in dem die Rehaklinik und der Zeitraum der Maßnahme festgelegt sind.

Der Versicherte tritt die Rehabilitation an und durchläuft eine mehrwöchige stationäre Behandlung. Im Rahmen dieser Behandlung wird geprüft, ob eine dauerhafte Leistungsminderung vorliegt oder nicht.

Was geschieht, wenn die Reha eine Erwerbsminderung feststellt?

Sollte die Rehabilitation zu dem Ergebnis kommen, dass der Versicherte erwerbsgemindert ist, muss dieser einen formellen Rentenantrag stellen.

Die Zuständigkeit wechselt von der Krankenkasse zur Rentenversicherung, die dann prüft, ob eine Erwerbsminderungsrente gewährt werden kann.

Sollte die Rentenversicherung den Antrag ablehnen, läuft das Krankengeld weiter. In diesem Fall geht das Recht, einen Rentenantrag zu stellen, auf die Krankenkasse über. Wird dieser Antrag nicht gestellt, endet der Anspruch auf Krankengeld.

Darf mich die Krankenkasse in die Rente drängen?

Der Anspruch auf Krankengeld besteht für maximal 78 Wochen, inklusive der sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Wenn die Krankenkasse feststellt, dass eine Rückkehr ins Erwerbsleben unwahrscheinlich ist, kann sie früher einen entsprechenden Antrag stellen oder dazu auffordern.

Dies kann die Bezugsdauer des Krankengeldes verkürzen.

Kann ich diese Erwerbsminderungsrente noch abwenden?

Es ist schwierig, eine Erwerbsminderungsrente abzuwenden, wenn die Rehabilitationsklinik und die Rentenversicherung eine Erwerbsminderung feststellen. In der Regel bestehen dann keine weiteren Möglichkeiten, eine EM-Rente zu vermeiden.

Was soll ich nun tun?

Betroffene sollten ihre individuelle Situation und ihre Ziele abwägen. Wenn das Ziel die Erwerbsminderungsrente ist, kann ein frühzeitiger Antrag sinnvoll sein.

Soll der Bezug von Krankengeld so lange wie möglich aufrechterhalten werden, um eine Rückkehr ins Erwerbsleben zu ermöglichen, sollte dieser Weg verfolgt werden.

Wer hilft mir?

Bei Fragen zur Aufforderung der Krankenkasse, Rehabilitationsmaßnahmen oder Rentenanträgen stehen der Sozialverband VdK oder der SoVD in seinen örtlichen Beratungsstellen zur Verfügung und bieten Unterstützung und Beratung an.