Krankengeld: Vorsicht bei Reha-Antrag durch die Arbeitsagentur

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Wenn das Krankengeld ausläuft, stehen viele Betroffene vor einer unsicheren Zukunft. Der Übergang vom Krankengeld zum Arbeitslosengeld ist mit zahlreichen bürokratischen Hürden verbunden, und die richtige Vorgehensweise ist oft unklar.

Was bedeutet Aussteuerung des Krankengeldes?

Der Begriff „Aussteuerung“ bezeichnet den Zeitpunkt, an dem der Anspruch auf Krankengeld erschöpft ist.

Hierzulande ist das Krankengeld in der Regel auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit begrenzt.

Sobald dieser Zeitraum erreicht ist, endet die Zahlung durch die Krankenkasse.

An diesem Punkt stellt sich für viele die Frage: Wie geht es weiter? Für die meisten Betroffenen führt der erste Weg zur Agentur für Arbeit.

Was passiert nach der Aussteuerung des Krankengeldes?

Wenn das Krankengeld ausläuft, erhalten die meisten Betroffenen etwa zwei Monate vorher eine Benachrichtigung von ihrer Krankenkasse.

Dieser Brief weist darauf hin, dass das Krankengeld bald endet und man sich bei der Arbeitsagentur melden muss.

Die Arbeitsagentur prüft dann, ob der oder die Betroffene weiterhin Anspruch auf Arbeitslosengeld hat und unter welchen Bedingungen dieser Anspruch gewährt wird.

Was ist die Nahtlosigkeitsregelung?

Die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III) soll verhindern, dass Versicherte nach dem Ende des Krankengeldes ohne finanzielle Unterstützung dastehen.

Sie tritt in Kraft, wenn der medizinische Dienst der Arbeitsagentur zu dem Schluss kommt, dass der Betroffene weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten kann.

In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld, bis über eine mögliche Erwerbsminderungsrente entschieden wird.

Wer entscheidet über die Nahtlosigkeitsregelung?

Die Entscheidung, ob die Nahtlosigkeitsregelung zur Anwendung kommt, trifft der ärztliche Dienst der Arbeitsagentur.

Dieser prüft anhand der vorliegenden medizinischen Unterlagen, ob der oder die Betroffene in der Lage ist, mindestens 15 Stunden pro Woche zu arbeiten.

Kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass dies nicht möglich ist, wird die Nahtlosigkeitsregelung angewendet. Ist der Betroffene jedoch in der Lage, mehr als 15 Stunden pro Woche zu arbeiten, greift diese Regelung nicht.

Was tun, wenn die Nahtlosigkeitsregelung nicht angewendet wird?

Falls der Gutachter zu dem Schluss kommt, dass die Betroffene mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten kann, wird die Nahtlosigkeitsregelung nicht angewendet.

In diesem Fall ist es wichtig, der Arbeitsagentur deutlich zu machen, dass man sich trotz gesundheitlicher Einschränkungen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt. Dies ist entscheidend, um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben.

Wie stellt man sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung?

Es mag paradox erscheinen, sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen, obwohl man gesundheitlich eingeschränkt ist.

Dennoch ist es notwendig, um Arbeitslosengeld zu erhalten. In dieser Situation sollte man angeben, dass man bereit ist, im Rahmen der gesundheitlichen Möglichkeiten in Vollzeit zu arbeiten. Auch wenn dies unrealistisch erscheinen mag, ist diese Angabe notwendig, um die vollen Leistungen zu erhalten.

Vorsicht bei Krankschreibungen

Eine häufige Frage ist, wie man sich verhalten soll, wenn man weiterhin krankgeschrieben ist, die Nahtlosigkeitsregelung jedoch abgelehnt wurde. In dieser Situation ist es wichtig, auf die Krankschreibung zu achten.

Eine fortlaufende Krankschreibung kann den Anspruch auf Arbeitslosengeld gefährden. Mehr dazu ist in weiteren Fachbeiträgen zu finden, aber grundsätzlich gilt: Die Krankschreibung sollte gut überlegt und abgestimmt sein.

Was passiert, wenn die Nahtlosigkeitsregelung greift?

Sollte der ärztliche Dienst zu dem Schluss kommen, dass der Betroffene weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten kann, greift die Nahtlosigkeitsregelung.

In diesem Fall wird ein Verfahren in Gang gesetzt, das letztlich darauf abzielt, eine mögliche Erwerbsminderungsrente zu prüfen. Hierbei spielt auch die Beantragung einer Rehabilitationsmaßnahme (Reha) eine zentrale Rolle.

Warum ist eine Reha notwendig?

Die Reha dient nicht nur der Verbesserung der gesundheitlichen Situation, sondern auch der Feststellung des verbliebenen Leistungsvermögens.

In der Reha wird überprüft, inwieweit der Betroffene nach Abschluss der Maßnahme arbeitsfähig ist.

Der abschließende Reha-Bericht ist demnach für die Frage wichtig, ob eine Erwerbsminderungsrente gewährt wird oder nicht.

Was ist, wenn man kürzlich bereits eine Reha absolviert hat?

Auch wenn man erst kürzlich eine Reha-Maßnahme abgeschlossen hat, kann es sein, dass die Arbeitsagentur eine erneute Prüfung verlangt.

Dies liegt daran, dass die Arbeitsagentur keinen Ermessensspielraum hat und die Notwendigkeit einer Reha in jedem Fall geprüft werden muss, um die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente zu klären.

Wie lange erhält man Arbeitslosengeld nach dem Krankengeld?

Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld hängt vom Alter und der Beitragszeit ab. Personen über 58 Jahren können bis zu 24 Monate Arbeitslosengeld beziehen. Jüngere Personen haben einen entsprechend kürzeren Anspruch, der in der Regel bei 12 Monaten liegt. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die individuellen Ansprüche zu informieren.