Krankengeld läuft aus: Das sind die weiteren Optionen in 2025

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Grundsätzlich endet Ihr Anspruch auf Krankengeld nach 78 Wochen für ein und dieselbe Erkrankung, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem Sie arbeitsunfähig geworden sind. Innerhalb dieser sogenannten Blockfrist von drei Jahren können Sie diese 78 Wochen beziehen.

Da die ersten sechs Wochen in der Regel durch die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers gedeckt werden, bleiben häufig 72 Wochen, in denen die Krankenkasse zahlt. Entscheidend ist, dass sich diese Fristen auf eine konkrete Erkrankung beziehen.

Tritt eine neue Erkrankung auf, kann durchaus ein neuer Anspruch auf Krankengeld entstehen. In solchen Fällen lohnt es sich allerdings, frühzeitig fachlichen Rat einzuholen und die eigenen Unterlagen stets griffbereit zu haben.

Wie bereite ich mich auf das Ende des Krankengeldes vor?

Sie sollten umgehend aktiv werden, wenn das Auslaufen Ihres Krankengeldes näher rückt. Oft schickt die Krankenkasse Ihnen einige Monate zuvor ein Schreiben, in dem steht, dass der Anspruch demnächst endet.

Dieses Schreiben sollten Sie keinesfalls ignorieren, denn es ist wichtig, alle erforderlichen Anträge rechtzeitig zu stellen. Häufig führt der erste Schritt danach zur Agentur für Arbeit. Auch wenn Sie formal noch in einem Arbeitsverhältnis stehen, ist die Meldung bei der Arbeitsagentur entscheidend, um nahtlos Leistungen erhalten zu können.

Wann kommt die Arbeitsagentur ins Spiel und was ist die Nahtlosigkeitsregelung?

Die Agentur für Arbeit prüft in der Regel, ob Sie voraussichtlich weitere sechs Monate arbeitsunfähig sein werden. Sollte der Ärztliche Dienst dort zu dem Ergebnis kommen, dass Ihre Arbeitsunfähigkeit so lange andauert, erhalten Sie das sogenannte Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III).

Dann müssen Sie sich dem Arbeitsmarkt nicht aktiv zur Verfügung stellen, sollten aber in der Regel einen Reha-Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Falls der Ärztliche Dienst hingegen zu dem Schluss kommt, Ihre Krankheitsphase werde weniger als sechs Monate weiter bestehen, besteht zwar ebenfalls Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Doch in dieser Konstellation kann es sein, dass Sie sich theoretisch für Stellenangebote offen zeigen müssen, obwohl Ihr Arbeitsvertrag möglicherweise noch fortbesteht. Auch hier empfiehlt es sich, alle Unterlagen gründlich zu dokumentieren und fachkundigen Rat einzuholen.

Wann ist eine Reha sinnvoll und welche Optionen habe ich?

Reha-Maßnahmen dienen dazu, Ihren Gesundheitszustand zu verbessern oder mögliche berufliche Veränderungen in die Wege zu leiten. Wer aufgrund einer Krankheit zum Beispiel nicht mehr in seinen bisherigen Beruf zurückkehren kann, profitiert oft von einer beruflichen Rehabilitation.

Dort klären Fachleute, ob ein Wechsel in einen anderen Tätigkeitsbereich möglich oder sinnvoll ist. Eine medizinische Reha wiederum kann Ihre Leistungsfähigkeit stabilisieren und gleichzeitig eine differenzierte Beurteilung Ihres Gesundheitszustands liefern. Oftmals wird bereits während des Krankengeldbezugs durch die Krankenkasse ein Reha-Antrag gefordert.

Dies geschieht mit dem Ziel zu prüfen, ob eine Erwerbsminderungsrente angezeigt ist oder ob eine Wiederherstellung Ihrer Gesundheit absehbar ist.

Inwiefern kommt eine Erwerbsminderungsrente in Betracht?

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist nicht zu verwechseln mit einer Altersrente. Sie greift dann, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen auf unbestimmte Zeit nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten können und zwar in jeder Art von Tätigkeit.

Ob eine solche Rente bewilligt wird, hängt von den medizinischen Gutachten, Ihren Beitragszeiten und gegebenenfalls auch von den Resultaten einer Reha-Maßnahme ab. Die Deutsche Rentenversicherung prüft in diesen Fällen sehr genau, ob noch eine Chance auf Besserung besteht oder ob ein voller oder teilweiser Erwerbsminderungstatbestand vorliegt.

Ein Fall aus der Praxis: Wenn plötzlich beide Leistungen wegbrechen

Ein Beispiel verdeutlicht, wie komplex die Situation sein kann. Die 45-jährige Anna war seit über einem Jahr krankgeschrieben und bezog nach den ersten sechs Wochen Lohnfortzahlung ihres Arbeitgebers Krankengeld von ihrer Krankenkasse. Als sie die Mitteilung erhielt, dass ihr Anspruch auf Krankengeld in wenigen Monaten ende, wandte sie sich an die Agentur für Arbeit.

Dort ergab die Prüfung, dass sie vermutlich in weniger als sechs Monaten wieder arbeitsfähig sein werde, weshalb sie kein Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeitsregelung beanspruchen konnte. Zugleich war ihr Gesundheitszustand aber nicht so gut, dass sie nahtlos in ihren alten Beruf zurückkehren konnte. Anna überlegte daher, ob eine Reha bei der Rentenversicherung helfen könne, ihre Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen.

Weil keine klare Entscheidung über ihre körperliche Belastbarkeit vorlag, musste sie im Übergang zunächst mit eingeschränktem Arbeitslosengeld rechnen und sich nach Vorgabe der Agentur zumindest formal für den Arbeitsmarkt zur Verfügung halten. Zusätzlich stieß sie auf die Möglichkeit einer beruflichen Reha, da die körperlichen Anforderungen in ihrem alten Job zu hoch waren.

Letztlich stellte sie den Reha-Antrag, erhielt eine Zusage für eine Maßnahme zur beruflichen Neuorientierung und wurde während dieser Zeit finanziell von der Rentenversicherung unterstützt.

Das Beispiel von Anna zeigt, wie leicht man in eine scheinbare Lücke fallen kann, wenn unterschiedliche Behörden und Kostenträger verschiedene Einschätzungen zur Arbeitsunfähigkeit treffen. Genau deshalb ist es ratsam, so früh wie möglich um Beratung zu bitten und jeden Schritt sorgfältig zu dokumentieren.

Was tun, wenn alle Stricke reißen?

Sollte es weder zu einem neuen Krankengeldanspruch noch zu einem Anspruch auf Arbeitslosengeld oder eine Erwerbsminderungsrente kommen, bleibt als letztes Auffangnetz das Bürgergeld über das Jobcenter. Dieses greift jedoch nur, wenn keine weiteren Einkommens- oder Vermögensquellen vorhanden sind. Es ist deshalb umso wichtiger, sich frühzeitig um Alternativen zu kümmern und in keinem Fall den Kopf in den Sand zu stecken, wenn eine Behörde ablehnend reagiert.

Warum ist eine rechtzeitige Beratung unerlässlich?

Die Abläufe im Sozialrecht sind hochgradig verzahnt, weshalb es ratsam ist, sich nicht ausschließlich auf Online-Recherchen oder Forenbeiträge zu verlassen. Im Zweifel kann eine persönliche Beratung bei einem Sozialverband oder einer unabhängigen Beratungsstelle helfen, die individuellen Faktoren Ihres Falls in den Blick zu nehmen.

Auf diese Weise lassen sich Fristen besser einhalten, Widersprüche gegebenenfalls rechtzeitig einlegen und unnötige finanzielle Durststrecken vermeiden.

Wie lässt sich das Risiko minimieren?

Gerade durch die oftmals langen Bearbeitungszeiten lohnt es sich, stets sorgfältig zu dokumentieren, welche Unterlagen Sie wann eingereicht haben. Einschreiben oder persönliche Abgaben mit Empfangsbestätigung sind effektive Wege, um den Eingang von Dokumenten gegenüber Behörden jederzeit belegen zu können.

Wer jung ist oder noch die Möglichkeit hat, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, kann auch dadurch zusätzliche Vorsorge treffen.

Wer alle diese Punkte berücksichtigt und die rechtzeitige Meldung bei Arbeitsagentur oder Krankenkasse nicht versäumt, kommt häufig glimpflicher durch die Zeit nach dem Ende des Krankengeldbezugs. So bleibt die persönliche und finanzielle Sicherheit gewahrt und der Übergang in Reha-Maßnahmen, Erwerbsminderungsrente oder berufliche Alternativen gestaltet sich insgesamt reibungsloser.