Die Krankenkasse zahlt bis zu eineinhalb Jahre Krankengeld. Danach gelten Sie als “ausgesteuert”. Sie erhalten also kein weiteres Krankengeld mehr – auch nicht, wenn Sie krank sind. Wie geht es weiter, wenn keine Nahtlosigkeitsregelung greift?
Inhaltsverzeichnis
Arbeitsagentur und Krankheit
Nach dem Auslaufen des Krankengeldes bekommen Menschen, die nicht wieder arbeiten, in der Regel Geld von der Arbeitsagentur.
Was passiert, wenn Sie wieder krank werden, während Sie diese Leistungen bekommen? Hier müssen Sie einiges beachten, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben.
Neue Krankheit oder alte Krankheit?
Wenn Sie neu erkranken, dann haben Sie bei der Agentur für Arbeit weniger Probleme, genauer gesagt dann, wenn die neue Erkrankung in keinem Zusammenhang mit der alten steht.
Ist dies der Fall, dann haben Sie sogar die Möglichkeit, wieder Krankengeld zu beziehen.
Arbeitslos und arbeitsunfähig?
Schwieriger wird es, wenn Sie wegen der Erkrankung arbeitsunfähig werden. Da der Bezug von Arbeitslosengeld bedeutet, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, also erwerbsfähig zu sein, wird die Agentur Sie mittelfristig dazu drängen, eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit zu beantragen.
Arbeitslosengeld wird dann aber nur gezahlt, wenn die Nahtlosigkeitsregelung greift.
Die alte Krankheit flammt wieder auf?
Was passiert aber, wenn Sie die Aussteuerung hinter sich haben, Arbeitslosengeld beziehen, die alte Krankheit wieder aufflammt und Sie nicht unter die Nahtlosigkeitsregelung fallen?
Nicht dauerhaft krankschreiben und kein Krankengeld?
Jetzt haben Sie ein Problem. Sie sind krank, dürfen sich aber erstens nicht dauerhaft krankschreiben lassen, weil Sie sonst kein Arbeitslosengeld mehr bekommen – und damit auch keine Krankenversicherung.
Sie erhalten zweitend auch kein Krankengeld, da nach der Aussteuerung für die alte Krankheit eine dreijährige Blockfrist gilt.
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Bis zu sechs Wochen arbeitsunfähig
Beim Arbeitslosengeld können Sie sich bis zu sechs Wochen krankschreiben lassen, ohne dass es verfällt.
Das gilt dann, wenn Versicherte erst während des Bezugs des Arbeitslosengeldes krank geschrieben wurden.
Falls Ihre Gesundheit es zulässt, können Sie sich für die Zeiten arbeitsunfähig schreiben, in denen Sie im Krankenhaus sind und so an der Sechs-Wochenfrist vorbei schlittern.
Das ist aber keine Lösung auf Dauer und wird spätestens dann problematisch, wenn Sie zwischenzeitlich arbeitsfähig gemeldet sind und die Agentur Sie in eine Maßnahme oder auf eine Stelle vermittelt, die Sie nicht leisten können. Sie sollten sich in diesem Fall unbedingt eine Wohlfahrtsorganisation informieren und sich sozialrechtlich beraten lassen.
Liegt eine Familienversicherung vor?
Wenn Ihr Partner in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, haben Sie die Möglichkeit, sich über eine Familienversicherung abzusichern. Dann bleibt zumindest die Krankenkasse verhalten, auch wenn das Arbeitslosengeld verfällt.
Freiwillige Versicherung oder Bürgergeld
Haben Sie keinen Partner, über den eine Familienversicherung möglich ist, dann müssen Sie sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichern.
Oder -wenn dies finanziell nicht möglich ist können Sie Bürgergeld beantragen.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.