Krankengeld wird für Arbeitnehmer gezahlt, die aufgrund einer längeren Krankheit nicht arbeiten können. Es ist dafür da, um den Einkommensausfall auszugleichen, wenn die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet.
Aber: kann das Krankengeld erneut bezogen werden, wenn die Höchstdauer überschritten ist? Das ist machbar, aber schwierig.
Wie lange kann man Krankengeld beziehen?
Laut Gesetz können Arbeitnehmer bis zu 78 Wochen Krankengeld innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit beziehen.
Dies entspricht ungefähr eineinhalb Jahren. In der Praxis erhalten die meisten Arbeitnehmer jedoch nur 72 Wochen Krankengeld.
Dies liegt daran, dass die ersten sechs Wochen der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber angerechnet werden.
Was passiert nach Ablauf des Krankengeldes?
Nach Ablauf des Krankengeldes übernimmt in der Regel die Krankenkasse keine weiteren Zahlungen.
Betroffene können dann verschiedene Leistungen in Anspruch nehmen, wie z.B. Arbeitslosengeld oder eine Erwerbsminderungsrente, sofern sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Ab einem bestimmten Alter kann auch die Altersrente eine Option sein.
Wann zahlt die Krankenkasse erneut Krankengeld?
Es gibt zwei Szenarien, in denen die Krankenkasse erneut Krankengeld zahlt:
1. Neue Erkrankung
Handelt es sich um eine völlig neue Erkrankung, die mit der vorherigen Krankheit nichts zu tun hat, kann der Anspruch auf Krankengeld erneut bis zu 78 Wochen bestehen. Zum Beispiel könnte jemand, der nach einer Depression wieder gesund ist und dann an Krebs erkrankt, erneut Krankengeld beziehen.
2. Wiederauftreten oder Fortbestehen der bisherigen Erkrankung
Wenn die ursprüngliche Erkrankung zurückkehrt oder fortbesteht, wird es komplizierter. Hier sind zwei wichtige Bedingungen zu beachten:
Dreijährige Blockfrist
Bei der ersten Krankschreibung wegen einer bestimmten Erkrankung beginnt eine dreijährige Blockfrist. Innerhalb dieser Zeit können bis zu 78 Wochen Krankengeld für diese Erkrankung bezogen werden.
Nach Ablauf dieser Frist kann ein neuer Anspruch auf Krankengeld entstehen.
Sechsmonatige Unterbrechung
Zusätzlich muss eine sechsmonatige Phase vorliegen, in der der Betroffene nicht krankgeschrieben war.
Diese Zeitspanne muss nicht am Stück sein, es reicht, wenn insgesamt sechs Monate keine Arbeitsunfähigkeit bestand.
Außerdem muss der Betroffene während dieser Zeit entweder gearbeitet haben oder Arbeitslosengeld bezogen und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestanden haben.
Lesen Sie auch:
Was ist die Nahtlosigkeitsregelung?
Die Nahtlosigkeitsregelung greift, wenn jemand nach dem Krankengeldbezug weiterhin arbeitsunfähig ist.
Der medizinische Dienst der Arbeitsagentur prüft dann den Gesundheitszustand und stellt fest, ob der Betroffene mindestens für die nächsten sechs Monate nicht arbeitsfähig sein wird.
In diesem Fall erhält der Betroffene Arbeitslosengeld, obwohl er nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Diese Zeit zählt jedoch nicht zu den sechs Monaten, die für einen erneuten Anspruch auf Krankengeld benötigt werden.
Wie wird das Arbeitslosengeld nach Krankengeld berechnet?
Nach dem Bezug von Krankengeld stellt sich oft die Frage, wie sich das Arbeitslosengeld berechnet.
Grundsätzlich richtet sich die Höhe des Arbeitslosengeldes nach dem vorherigen Einkommen.
Wie lange und wie viel Arbeitslosengeld bezogen werden kann, erfahrt ihr in diesem Artikel.
- Über den Autor
- Letzte Beiträge des Autors
Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.