Kontopfändung mit Kontosperrung – Das musst Du sofort tun!

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Wenn das Konto seitens der Bank gesperrt wurde, können keine Überweisung mehr getätigt werden. Zusätzlich wird in den meisten Fällen die Bankkarte einbehalten. Auszahlungen sind nicht mehr möglich. Betroffene müssen schnell handeln, um weitere Komplikationen zu vermeiden.

Oftmals steckt eine Kontopfändung dahinter, wenn das Konto seitens der Bank gesperrt wurde. Dann bleiben den Schuldnern genau 14 Tage Zeit, bis es noch schlimmer wird. Es ist also ratsam, schnell aktiv zu werden. Wir zeigen, was jetzt zutun ist.

Gläubiger veranlassen eine Kontopfändung

Für viele Bankkunden kommt eine Kontosperrung überraschend, doch wenn man Schulden hat, sollte immer damit gerechnet werden. Jeder Gläubiger, dessen Forderungen nicht beglichen wurde, kann eine Kontopfändung beantragen.

Die Bank erhält in diesem Fall einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und darf keine Auszahlungen und Überweisungen vom Konto des Schuldners vornehmen. Auch Daueraufträge für Miete und Versicherungen werden nicht mehr ausgeführt. Nach Ablauf von 14 Tagen, muss die Bank das gesamte Guthaben bis zur Forderungshöhe an den Gläubiger zahlen.

Sofort Pfändungsschutz beantragen!

Schuldner- und Insolvenzberatungen empfehlen Betroffenen daher sofortiges Handeln, wenn eine Kontopfändung passiert.

Betroffene haben nur 14 Tage Zeit, um sich einen gewissen Pfändungsschutz für ihr Einkommen zu sichern. Dazu sollten man sich bei der Bank eine Kopie des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses geben lassen und damit zur Rechtsantragsstelle zum zuständigen Amtsgericht gehen. Dort muss ein Beschluss ergehen, der die Freigabe des nicht pfändbaren Anteils am Einkommen gestattet.

Rechtliche Grundlage ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (VII ZB 56/06), womit diese schon für Arbeitseinkommen bestehende Regelung auf die Fälle wiederkehrender Sozialleistungen wie des Alg II ausgedehnt wurde.

Geld für Lebensunterhalt ist nicht automatisch geschützt

Wird der Schuldner innerhalb von 14 Tagen nicht aktiv, ist ein Pfändungsschutz für das aktuelle Guthaben nicht mehr möglich.

Beantragt er auch vor dem nächsten Geldeingang keinen Pfändungsschutz, geht auch dieser direkt an den Gläubiger. Die Kosten für den Lebensunterhalt sind dann nicht geschützt.

Achtung – eine Frist von 7 Tage bei: Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Rente, Bafög, Hartz IV, Erziehungsgeld oder Wohngeld sind zunächst sieben Tage nach Eingang auf dem Konto nicht pfändbar.

Das heißt, dem Kontobesitzer muss das Geld bei Vorlage des Leistungsbescheides in voller Höhe ausgezahlt werden. Nach Ablauf dieser Frist hat der Schuldner weitere sieben Tage Zeit, den Pfändungsschutz zu beantragen.

Keine Gebühren akzeptieren

Auch wenn eine Kontosperrung für Geldinstitute einen Mehraufwand bedeutet, dürfen sie ihren Kunden dafür keine Gebühren berechnen. Bankkunden, denen derartige Zusatzkosten in Rechnung gestellt wurden, können sie auch nachträglich zurückfordern.

Kontoauszüge schwärzen?

Es ist zwar umstritten, ob dies rechtlich zulässig ist – die Möglichkeiten des Hartz IV Leistungsempfängers sich zu wehren, sind aber begrenzt.

Hinweisen wollen wir aber zusätzlich noch darauf, dass die Betroffenen Kopien der Kontoauszüge einreichen können, auf denen ihre Soll-Buchungen (also Abbuchungen und Minusbeträge) geschwärzt sind.

Es geht den Leistungsträger selbstverständlich nichts an, wofür ein Hartz IV Hilfeempfänger sein Geld ausgibt.

Der Leistungsberechtigte hat eine sogenannte Dispositionsfreiheit, d. h. er kann selbst entscheiden, wofür er die Hartz IV Sozialleistung ausgibt. (BVerwG, FEVS 1997, 337 f.) Jeder kann demnach seine Kontoauszüge an den Stellen schwärzen, die für die Leistung nicht erheblich sind.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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