Falsche Entscheidungen, schwere Krankheiten oder Arbeitslosigkeit können schnell zu Schulden führen, die sich mit der Zeit immer weiter anhäufen. Betroffene suchen deshalb nach Lösungsmöglichkeiten, um die Schulden wieder loszuwerden. Grundsätzlich können Schulden auch verjähren. “Die Verjährungsfristen sind je nach Art der Schuld unterschiedlich”, betont Rechtsanwalt Christian Lange aus Hannover.
Grundsätzlich können Schulden auch verjähren
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Schulden können grundsätzlich auch verjähren. Die Verjährungsfristen sind je nach Art der Schuld sehr unterschiedlich. Es kommt auf die Schuld an:
Für allgemeine Inkassoschulden gelten andere Verjährungsfristen als beispielsweise für Steuerschulden. “Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit, dass Schulden tatsächlich einfach verjähren, eher gering”, betont Lange.
Das liegt unter anderem daran, dass alle Vorgänge wie Stundungen, Teilzahlungen der Schuldenlast und Ähnliches zu einer Verlängerung der Verjährungsfrist führen. Zudem dürfte es kaum Gläubiger geben, die offene Posten einfach vergessen. Das komme zwar vor, sei aber sehr selten, so Lange.
Wann beginnt die Verjährung von Schulden?
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Um die Verjährungsfrist zu berechnen, muss man wissen, wann die ursprüngliche Forderung entstanden ist. Außerdem ist zu berücksichtigen, ob die Forderung tituliert ist. Ein solcher Titel entsteht zum Beispiel durch einen Vollstreckungsbescheid.
Wird gegen den Vollstreckungsbescheid nicht fristgemäß Einspruch erhoben, wird dieser rechtskräftig. Als Vollstreckungstitel schreibt er amtlich fest, dass dem Gläubiger der Anspruch zusteht, der im Bescheid festgestellt ist. Gegen die Forderung kann sich praktisch dann nicht mehr gewehrt werden.
Laut § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) können Schulden nach 3 Jahren verjähren. Besteht also eine titulierte Forderung, tritt eine Verjährung erst nach 30 Jahren (§ 197 BGB) ein!
Die allgemeine Verjährungsfrist endet nach drei Jahren startet allgemein am 31. Dezember des Jahres, in dem die Schulden gezahlt werden sollten.
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Unterschiedliche Fristen Verjährung
Wie erwähnt existieren unterschiedlich Fristen bei der Verjährung. Es kommt immer auf die Schuldenarten und die Umstände an.
Inkasso-Schulden
Bei den Inkasso-Schulden gelten allgemein keine Besonderheiten. Ist die Verjährungsfrist bereits abgelaufen und der Schuldner bekommt nach der Verjährung ein Aufforderungsschreiben oder eine Mahnung, können Schuldner schriftlich auf die abgelaufene Verjährungsfrist hinweisen. Die Schulden müssen dann nicht mehr gezahlt werden.
Schulden bei der Krankenkasse
Schulden können sich auch bei den Krankenkassen anhäufen, wenn Beiträge nicht gezahlt wurden. Hier verjähren die Forderungen nach 4 Jahren. Wer allerdings nachweislich Zahlungsfähig war, muss mit einer Verjährungsfrist von 30 Jahren rechnen.
Komplizierte Steuerschulden
Bei Steuerschulden sind sehr viele unterschiedliche Faktoren zu beachten. Die Zahlungsverjährung im Steuerrecht beträgt grundsätzlich fünf Jahre (§ 228 AO). Diese Regelung gilt für beide Seiten, also für das Finanzamt und den Steuerschuldner. Von der Zahlungsverjährung ist jedoch die Festsetzungsverjährung zu unterscheiden. Bei Steuerschulden sollte immer ein Fachanwalt für Steuerrecht hinzugezogen werden, rät Lange. Denn es kommt auf jedes Detail an, um die richtige Strategie zu entwickeln.
Gläubiger erhalten fast immer einen Titel
Liegt ein Vollstreckungstitel vor, beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre. Gläubiger werden daher immer versuchen, einen Titel zu erwirken.
Außerdem beginnt die Verjährungsfrist immer wieder neu, wenn innerhalb dieser 30 Jahre z.B. Teilzahlungen geleistet werden. Die Frist verlängert sich auch, wenn der Gerichtsvollzieher eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung beantragt und versucht, offene Forderungen einzutreiben.
Fazit: Ist es die richtige Strategie, auf die Verjährung der Forderung zu setzen?
Sollen Schulden verjähren? Es ist sehr selten, dass Schulden einfach verjähren. Außerdem ist es ein “Risikospiel”, innerhalb der Verjährungsfristen darauf zu hoffen, dass der Gläubiger die ausstehenden Forderungen nicht eintreibt. Außerdem sind die Verjährungsfristen mit 3 bis 30 Jahren sehr lang.
Um Schulden loszuwerden, sind die Verjährungsfristen also eher ungeeignet, auch wenn es immer wieder vorkommt, dass Schulden “einfach verjähren”. Betroffene sollten sich vielmehr an eine Schuldnerberatungsstelle wenden.
Die Experten können beispielsweise außergerichtliche Einigungen mit den Gläubigern treffen und so die Schuldenlast senken.
Ist die Schuldenlast zu hoch, kann eine Privatinsolenz dabei helfen, sich nach drei Jahren von den Schulden zu befreien.