Kindergeld wird ab 1. Juli 2019 angehoben- Hartz IV-Kinder gehen mal wieder leer aus

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Kindergeld wird erhöht – aber nicht für Hartz IV Bezieher

Ab dem 1. Juli 2019 wird das Kindergeld erhöht. Kinder in Familien, deren Eltern von Hartz IV Leistungen abhängig sind, gehen mal wieder leer aus. Denn das Kindergeld wird an die laufenden Regelsätze angerechnet. Die Erhöhung wird aber nicht zu erhöhten Kinderregelsätzen führen. Das hat die Bundesregierung beschlossen, obwohl es eigentlich heißt, dass mit dem Familienentlastungsgesetz Bezieher geringer und mittlerer Einkommen, entlastet werden sollen.

Die Kindergelderhöhungen in der Übersicht

Für das erste sowie das zweite Kind steigt das Kindergeld von 194 auf 204 EUR. Das ist eine Erhöhung um etwa 5 Prozent. Für das dritte Kind bekommen Eltern ab Juli 210 EUR, statt 200 EUR. Ab dem vierten Kind werden 235 EUR monatlich gezahlt. Hier steigt der Satz um 10 EUR, da zuvor 225 EUR gezahlt wurden.

Ab 2021 soll der Kindergeldsatz um jeweils 15 Euro erhöht werden. Dann wird das Kindergeld auf 219 Euro für das erste und zweite Kind angehoben. für das dritte Kind gibt es dann 225 Euro und ab dem vierten Kind sind es dann 250 Euro. Verglichen mit den bisherigen Sätzen sind das im Schnitt 25 Euro mehr ab 2021.

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Steuer: Der Kinderfreibetrag steigt

Denaben wurde auch der steuerliche Kinderfreibetrag erhöht. Schon zum 1. Januar 2019 wurde der Freibetrag von 7428 um 192 auf 7620 erhöht. Zum 1. Januar 2020 erhöht sich der Freibetrag 192 Euro auf 7812 Euro.

Warum laut offizieller Lesart Kinder in Hartz IV von den Erhöhungen ausgeschlossen werden

Hartz IV-Bezieher stellen sich die Frage, warum Kindergeld auf den sowieso schon zu gering ausfallenden Hartz IV-Regelsatz angerechnet wird. Das Sozialministerium beantwortete diese Frage damit, dass es immer noch einen gewissen Lohnabstand zwischen Arbeitnehmern und Hartz IV-Bezieher geben muss. Durch den Lohnabstand soll angeblich sichergestellt werden, dass ein Hartz IV-Bezieher kein höheres Einkommen durch Sozialleistungen erzielt, als ein Arbeitnehmer.

Bundessozialgericht weist Klage ab

Bereits im Jahre 2010 hat sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage beschäftigt, ob die Anrechnung des Kindergeldes auf Hartz IV-Leistungen verfassungsmäßig ist. Hier wurde geprüft, ob die Anrechnung nicht gegen das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum verstößt.

Das Gericht kam jedoch zu dem Entschluss, dass die Anrechnung des Kindergeldes verfassungsmäßig ist. Es bestünde zwar die Pflicht das Existenzminimum der Hartz IV-Bezieher sicher zu stellen, dies bedeutet jedoch nicht, dass alle Leistungen, welche zugunsten von Kinder in gleichem Maße berücksichtigt werden, wie es beim Steuerrecht der Fall ist.

Ein Skandal

“Politisch und moralisch gesehen ist es ein Skandal”, sagt Sebastian Bertram von “gegen-hartz.de”. Es zeigt sich, dass Kindergeld eben keine Sozialleistung ist, sondern darauf abzielt, nur Kinder aus besser gestellten Familien zu fördern, so Bertram. “Es stellt sich auch die Frage, warum Topverdiener das Kindergeld erhalten, obwohl sie es eigentlich nicht benötigen, aber Kinder aus finanziell schwach aufgestellten Familien, die Erhöhung nicht zugute kommt. Das ist so gesehen ein Skandal.”

Dass das Kindergeld angerechnet wird, ist die eine Sache. Dass aber Erhöhungen gänzlich an Kindern aus Familien, die auf Hartz IV angewiesen, ausgeschlossen werden, ist politisch und moralisch nicht zu erklären. “Es ist schlichtweg zu verurteilen”, empört sich Bertram.

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