Kein Recht für Hartz IV-Betroffene auf einen Ventilator? Gerät wurde einfach konfisziert!

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Berliner Notunterkunft entwendet Ventilator

Derzeit steigen die Temperaturen in Deutschland. Teilweise werden bis zu 30 Grad Celsius am Tag gemessen. Ein Hartz IV Leistungsberechtigter wollte sich etwas Kühle verschaffen und schaltete in einer Notunterkunft einen Ventilator ein. Als die Heimleitung das entdeckte, wurde dem Mann der Ventilator abgenommen. “Haben Hartz IV Beziehende noch nicht einmal das Recht auf etwas kühlende Luft?”, fragen Hunderte in den sozialen Medien.

Stehende Hitze in der Dachgeschosswohnung

Die Wohnungen heizen sich derzeit durch die erhöhten Temperaturen auf. Zwar ist noch kein Hochsommer, aber derzeitige Wärme lässt erahnen, wie der kommende Sommer sein wird. Noch intensiver macht sich die Hitze in Dachgeschosswohnungen bemerkbar. In einer Berliner Notunterkunft bewohnt Jochen K* ein Zimmer im Dachgeschoss. Da es kaum auszuhalten war, kaufte sich K. einen Ventilator für knappe 50 Euro.

Doch die Betreiberin der Wohnanlage duldete diese Maßnahme nicht und kofizierte das Gerät. Gegenüber der “Berliner Zeitung” sagte sie, dass ein generelles Verbot für solche Gerätschaften bestehe. „Wenn wir es allen Bewohnern erlauben, würden die Stromkosten zu stark ansteigen.“

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Der 37-Jährige Betroffene kann dieses Verbot nicht nachvollziehen. Denn in der 11 Quadratmeter großen Dachgeschosswohnung würde die Wärme kaum vergehen. Zudem würden die Kosten für Unterkunft und auch Strom von Seiten des Jobcenters getragen werden.

Einerseits können Betreiber von Notunterkünften Hausordnungen erstellen, an die sich alle Bewohner halten müssen. Aber dürfen Heimleiter auch vorschreiben, auf welche Art und Weise der verfügbare Strom genutzt wird? Stellt das Konfizieren eine Bevormunung dar und liegt hier ein schwerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte vor? Darüber diskutiert zur Zeit die Menschen in den sozialen Netzwerken.

Wurden die Persönlichkeitsrechte verletzt?

In einer schriftlichen Mitteilung erklärte die Betreiberin nun, dass die Bewohner die Möglichkeit hätten, Batteriebetriebene Ventilatoren zu verwenden. Die hohen Anschaffungskosten für den Ventilator mit Steckernetzteil sind anscheinend zunächst verloren. Hier stellt sich die Frage, ob hier kein Diebstahl vorliegt, da das Gerät entwendet wurde. Die Art und Weise des Vorgehens zeigt, dass Hartz IV Beziehende in schweren Notlagen faktisch entmüdnigt werden. Was meinen Sie? Diskutieren Sie mit uns hier auf Facebook. *Name geändert

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