Hartz IV: Jobcenter verwehrte Umschulung aufgrund Übergewichts

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Der betroffene Leistungsbezieher findet nach langjähriger Arbeitslosigkeit selbstständig eine Festanstellung. Um diese antreten zu können, wird eine Umschulung benötigt. Das Jobcenter verwehrt ihm die Maßnahme, da er an Übergewicht leidet.

Jobcenter sabotiert Berufschancen von Betroffenem

Der Betroffene lebte bereits seit rund 20 Jahren von Hartz IV-Leistungen. Aufgrund seines Übergewichts gestaltete sich eine Jobsuche schwierig. Schließlich erhielt er die Zusage für eine Festanstellung als IT-Fachmann. Sein zukünftiger Arbeitgeber setzte jedoch voraus, dass eine Umschulung absolviert wurde. Erst nach Abschluss der Umschulung konnte die Festanstellung angetreten werden.

Antrag auf Umschulung wird vom Jobcenter abgelehnt

Für diesen Zweck bietet das Jobcenter die Übernahme der Kosten der Umschulung an. Schließlich soll das Jobcenter erreichen, dass Langzeitarbeitslose zurück in das Berufsleben finden. In diesem Fall erhielt der Betroffene jedoch eine Absage des zuständigen Sachbearbeiters. Seine Begründung ist unangebracht und trifft auf persönlicher Ebene: Der Antragsteller sei aufgrund seines Übergewichtes nicht in der Lage einen Vollzeitjob auszuführen. Acht Stunden am Tag einer sitzenden Tätigkeit nachzugehen sei für ihn nicht machbar.

Ärztin des Betroffenen wiedersprich dem Jobcenter

Diese Aussage stützt sich auf medizinisches Wissen über den Betroffenen, dass bei einem Mitarbeiter des Jobcenters nicht vorhanden sein kann. Auch die Ärztin des Antragstellers widerspricht dieser Aussage: Ihr Patient sei voll erwerbsfähig und in der Lage die Festanstellung gesundheitlich anzutreten. Der Betroffene will nun gegen die Entscheidung des Jobcenters vorgehen.

Dieses Beispiel zeigt wieder eindrucksvoll, wie Sachbearbeiter Betroffene bei der Jobsuche nicht unterstützen, sondern weiter Steine in den Weg legen. Eine Flucht aus der Langzeitarbeitslosigkeit scheint nicht gewünscht zu sein. Dies spiegelt sich nicht nur in vielen ziellosen Maßnahmen des Jobcenters wieder, sondern auch in Fällen wie diesen, in denen eine benötigte Umschulung aus unnachvollziehbaren Gründen nicht genehmigt wird, sondern eine weitere Arbeitslosigkeit des Betroffenen in Kauf genommen wird.

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