Hartz IV-Skandal: Jobcenter verschickte persönliche Daten an Fremde

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Große Datenpanne bei Jobcenter

Wie kürzlich bekannt wurde, ist dem Jobcenter Essen im Januar eine schwere Datenpanne unterlaufen. Demnach wurden hunderte GEZ-Bescheinigungen mit persönlichen Daten von Hartz IV-Beziehern von der Behörde an falsche Adressen geschickt.

1500 Haushalte betroffen

Da sich zu Jahresbeginn die Hartz IV-Regelsätze verändert haben, verschickte das Jobcenter rund 30.000 neue Leistungsbescheide. Bei einem Teil der Bezieher, wurde zuzüglich ein Formular zur Befreiung der GEZ-Gebühren beigefügt. Genau dieses Formular enthielt allerdings nicht die Daten des jeweiligen Empfängers, sondern die einer völlig fremden Person. Auf dem jeweiligen Formular stand dabei nicht nur der Name, das Geburtsdatum und die Krankenkasse. Auch der aktuelle Leistungszeitraum und die Höhe des Hartz IV Regelsatzes waren dem Dokument zu entnehmen. Bei Familien tauchten alle Daten der im Haushalt lebenden Personen auf.

Rund 1500 Haushalte sollen nach Angaben der Stadt davon betroffen sein.

Fehler sei auf Software zurückzuführen

Das Jobcenter entschuldigt sich und begründet die Ursache mit einem Programmfehler in der Software, die die Hartz IV-Bescheide neu berechnet. Auch durch die internen Prüfmechanismen wurden die Fehler nicht entdeckt, betont Dietmar Gutschmidt, Leiter des zuständigen Jobcenters.

Nach eigenen Angaben schrieb das Jobcenter die Empfänger der falschen GEZ-Bescheide an und bat sie, die fremden Daten zu vernichten. Weiter rät Gutschmidt zur Gelassenheit, da er der Auffassung sei, das Fremde mit den Daten ja eh nichts anfangen können. Der hat gut reden, seine persönlichen Daten sind schließlich nicht bei einer wildfremden Person gelandet.

Konsequenzen für Jobcenter nicht ausgeschlossen

Der Fall ist letztendlich nur an die Öffentlichkeit geraten, weil die neue Datenschutz-Grundverordnung verpflichtet ist, die Betroffenen zu informieren. Letztendlich war es auch die Stadt, die die Betroffenen darüber in Kenntnis gesetzt hat, dass ihre Daten an Fremde übermittelt wurden und nicht das Jobcenter. Ebenfalls in Kenntnis gesetzt, wurde auch die Datenschutzbehörde NRW und das Arbeitsministerium. Der Vorgang wird derzeit noch von Seiten der Datenschutzbehörde überprüft.

Auch mögliche Konsequenzen für das Jobcenter sind dabei nicht ausgeschlossen. Bei Datenschutzverstößen generell gilt, dass die Datenschutzbeauftragte des Landes befugt ist, Auflagen festzusetzen, damit derartige Pannen in Zukunft verhindert werden können. Bei sehr schweren Vergehen ist sie auch berechtigt, Geldbußen zu verhängen. Sollte es hierbei zu keiner angemessenen Strafe kommen, würde das die Vermutung aufwerfen, dass die Daten von Hartz IV-Beziehern weniger wert wären, als die Daten anderer Bürger. Die Betroffenen Hartz IV-Bezieher haben eine entsprechende Entschädigung verdient.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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