Jobcenter verschicken massenhaft Mahnungen an Hartz IV-Bezieher

Lesedauer 2 Minuten

Mahnverfahren und Vollstreckungen gegen Hartz IV Beziehende

Rund sechs Millionen Mahnverfahren haben bundesweit die Jobcenter gegen Hartz IV Beziehende eingeleitet. Das ergeht aus einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung. Zwar habe sich die Zahl der Mahnungen im Vergleich zum letzten Jahr nicht erhöht, wohl aber die Summe der zurückgeforderten Leistungen.

Weil tatsächlich oder behauptet zu viel Hartz IV Leistungen durch das Jobcenter gezahlt wurden, bekamen 2018 sechs Millionen Leistungsberechtigte Mahnungen in ihre Briefkästen. Das ergeht aus einer Antwort des Bundessozialministerium auf eine parlamentarische Anfrage.

Laut der Antwort gab es 2018 “insgesamt 5,7 Millionen Fälle, in den Mahnungen durch das Jobcenter verschickt wurden. Rund 2,59 Milliarden EUR fordern die Behörden zurück. Im Bereich des Arbeitslosengeld 1 gab es 705.000 Verfahren und Rückforderungen in Höhe von etwa 485 Millionen Euro.”

Die Gründe hierfür sind verschieden. Zum Beispiel haben Betroffene eine Bedarfsgemeinschaft gebildet oder das Einkommen hat sich durch einen Job verbessert. In einigen Fällen wurden falsche Angaben gemacht oder bei einer Wohngemeinschaft wurde eine Einstandsgemeinschaft vermutet.

Revidierter Anspruch

In anderen Fällen wurden Leistungen vorläufig gezahlt. Wenn sich herausstellt, dass diese zuunrecht bezogen wurden, weil das Einkommen ausreicht, kann der Anspruch auch revidiert werden. Auch in diesen Fällen müssen Betroffene die Gelder zurückgeben, weil das Jobcenter behauptet, der Anspruch sei nicht rechtens.

Nicht selten wird aus einem Mahnverfahren ein Vollstreckungsverfahren. Wie viele solche Verfahren anhängig sind, dazu hat die Bundesregierung keine Angaben gemacht.

Zwar hat sich die Zahl der Mahnverfahren bei Hartz IV und ALG 1 in den letzten Jahren kaum verändert, allerdings ist die Summe der zurückverlangten Gelder massiv gestiegen. 2015 wurden noch 1,8 Millarden Euro zurückverlangt. In 2018 waren es schon fast 3 Millarden Euro.

Betroffene sollten jedoch nicht gleich dem nachgeben sondern ihren Hartz IV-Bescheid überprüfen lassen. Neuere Auswertungen haben ergeben, dass jeder zweite Widerspruch gegen einen Bescheid erfolgreich ist.

Achtung bei Mahngebühren

Hartz-IV Bezieher zahlten über Jahre hinweg rechtswidrige Mahngebühren an die Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg. Das urteilte das Bundessozialgericht in Kassel mit dem Aktenzeichen: AZ: B 14 AS 54/10 R. Konkret geht es hierbei um Mahngebühren bei zu viel gezahlten Hartz IV-Leistungen, wenn Betroffene das Geld nicht in dem von der BA vorgegeben Zeitraum zurückzahlen.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...