Hartz IV-Skandal: Jobcenter lässt zu, dass Familie im Winter nicht heizen kann

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Da der Weiterbewilligungsantrag einer Mutter noch nicht bearbeitet wurde, übernahm das Jobcenter nur einen geringen Teil der Kosten für die Heizmittelbeschaffung. Die Folge: Die Mutter und ihre vier Kinder mussten 3 Wochen in einer unbeheizten Wohnung leben und das im Winter.

Ölöfen statt Zentralheizung

Eine alleinerziehende Mutter lebt mit ihren 4 Kindern in einer Altbauwohnung in Neumarkt-Sankt Veit. Da sie für sich und ihre Kinder Hartz IV bezieht, ist das Geld in der Familie denkbar knapp. Nach eigenen Angaben bleiben dem 5-Personen-Haushalt, abzüglich der Miete und den Nebenkosten, noch 910 Euro monatlich zum Leben.

Besonders die Nebenkosten erschweren der Familie allerdings das Leben. Anstelle einer Zentralheizung, wie sie den meisten bekannt ist, befinden sich in der Altbauwohnung nämlich drei Ölöfen, deren Heizöl das eigentliche Problem darstellt. Das Jobcenter Mühlhof sprach der Mutter einen angemessenen Bedarf von 2709 Liter pro Jahr zu. Das war im Jahr 2017 und bezog sich auf die Heizmittelbeschaffung von November 2017 bis Oktober 2018.

Familie erhält nur ein Viertel des zugesprochenen Bedarfs

Da die Berechnung nur bis Oktober 2018 galt, stellte die Leistungsbezieherin für den derzeitigen Winter einen erneuten Antrag auf die Übernahme der Kosten für die Heizmittelbeschaffung. Sie konnte entsprechende Unterlagen allerdings nur bis einschließlich Januar 2019 abgeben, da die Bewilligung ihrer Grundsicherung zu diesem Zeitpunkt auslaufe und der Weiterbewilligungsantrag noch nicht bearbeitet wurde.

Daher sprach man ihr nur 677 Liter Heizöl zu, nur ein Viertel des ihr eigentlich anerkannten Bedarfs. Das Jobcenter hat also für ein Viertel Jahr auch nur ein Viertel des errechneten Bedarfs an Heizöl stattgegeben. Bei dieser Entscheidung wurde allerdings außer Acht gelassen, dass Heizungen auf das Jahr gesehen nicht konstant gleich genutzt werden und der Verbrauch im Winter daher besonders hoch und im Sommer besonders gering ist. Demnach wird der Hauptteil des Heizöls auch in den Wintermonaten verbraucht, weshalb der Familie für die Monate Oktober bis Januar deutlich mehr Heizöl hätte zugesprochen werden müssen.

Familie lebte in unbeheizter Wohnung

Besonders kritisch: Der Familie ging kurz vor dem Jahreswechsel 18/19 das Heizöl aus und seither lebten sie in einer unbeheizten Wohnung. Die Mutter bat das Jobcenter um einen Kredit, damit sie zusätzliches Heizöl kaufen konnte, der ihr jedoch nicht gewährt wurde.

Die Leistungsbezieherin habe sich nach eigenen Angaben auch an das Jugendamt gewandt, das unter den vorliegenden Umständen eine Gefährdung des Kinderwohls nicht ausschloss. Dennoch habe man ihr nicht in der Form helfen können, dass man ihr Heizöl bereitstellte. Sie sah sich schließlich gezwungen Geld vom Unterhaltsvorschuss abzuzwacken, aber auch das reichte nur für eine geringe Menge Heizöl. Zusätzlich fehlt dieses Geld nun an anderer Stelle, aber die Mutter konnte sich und ihren Kindern den Zustand nicht weiter zumuten.

Erlösung kam erst nach 3 Wochen

Mitte Januar, nachdem die Familie bereits 3 Wochen ohne Heizung auskommen musste, sicherte das Jobcenter der Familie endlich die Übernahme der Heizkosten bis Oktober 2019 zu. Nach Angaben des Jobcenters, sei der anerkannte Bedarf von 2709 Litern keine uneingeschränkte Zusicherung für den tatsächlichen Auszahlungsbetrag. Allerdings sehe der Sprecher des Jobcenters auch ein, dass eine lineare Verteilung von Heizkosten unangebracht sei und man es daher auch nicht auf einen gewissen Zeitraum herunterbrechen könne. Schließlich sei es ausgeschlossen, dass man in unseren Breitengraden die selbe Menge an Heizöl im Sommer benötigt, wie im Winter.

Jobcenter entschuldigt sich

Das Jobcenter verfasste daraufhin ein Entschuldigungsschreiben an die Familie, in dem es bedauert, dass man sich erst so spät mit ihrem Fall beschäftigt habe und sie aufgrund dessen ohne Heizung auskommen mussten. Es versichert weiter, in Zukunft bei der Bemessung der Heizölmenge für heizintensive Zeiten anders vorzugehen, als in ihrem Fall. Auch wenn das Jobcenter sein Fehlverhalten bedauert, darf nicht außer Acht gelassen werden, dass man eine Mutter und ihre vier Kinder wissentlich in einer unbeheizten Wohnung leben ließ und auch die Tatsache, dass die Beteiligten hätten erkranken können, an ihrer Meinung nichts änderte.

 

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