Hartz IV: Jobcenter kündigt todkranker Frau die Krankenversicherung

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Das Jobcenter in Unna kündigt einer Frau die Krankenversicherung. Die Frau ist jedoch sterbenskrank und auf eine bestehende Krankenversicherung angewiesen.

Fehlender Versicherungsschutz kann ein Todesurteil sein

Die aufgrund ihrer Erkrankung auf Hartz IV-Leistungen angewiesene Frau teilte in einem Facebook-Posting mit, dass das Jobcenter ihr die Krankenversicherung gekündigt habe. Durch den nicht mehr bestehenden Versicherungsschutz konnten wichtige Medikamente nicht mehr eingelöst werden. Für eine Frau, die auf eine medizinische Versorgung in jedem Fall angewiesen ist, kann dies das Todesurteil bedeuten.

Hartz IV-Empfängerin ist auf eine Krankenversicherung angewiesen

Der betroffenen Hartz IV-Empfängerin musste aufgrund einer Erkrankung ein Teil des Verdauungstraktes entfernt werden. Dies ist derzeit auf künstliche Ernährung, Medikamente und Pflegedienst angewiesen. Durch die Einstellung der Hartz IV-Leistung war eine medizinische Versorgung nicht mehr möglich, da die Krankenkasse die Kosten für die Behandlung nicht mehr übernommen hat.

Nichtbearbeitung der Unterlagen

Die Hartz IV-Empfängerin macht ihren Ärger über Facebook Luft. Der Beitrag dringt sogar bis zum Jobcenter vor. Grund für die Kündigung der Krankenversicherung war eine Nichtbearbeitung der fristgerecht eingereichten Unterlagen. Hierfür entschuldige sich der Geschäftsführer des Jobcenters bei der todkranken Frau. Selbstverständlich wurden der Frau die Leistungen umgehend wieder gewährt.

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