Hartz IV: Dieses Jobcenter handelt vorsätzlich und hier rechtswidrig

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Das Jobcenter in Iserloh ist außer Kontrolle. Hier scheint es nämlich normal zu sein, dass Hartz IV-Beziehern Leistungen nicht pünktlich ausgezahlt werden. Vielmehr werden diese mit Lebensmittelgutscheinen abserviert.

Geldleistungen haben Vorrang

Dass das Sozialrecht für einen Laien sehr unverständlich ist und teilweise sogar Jobcenter-Mitarbeiter an der Umsetzung scheitern ist keine Neuigkeit. Eins ist jedoch klar geregelt, nämlich das Geldleistungen Vorrang vor Gutscheinen und Sachleistungen haben. Nichtsdestotrotz halten sich die Jobcenter-Mitarbeiter an diese gesetzliche Regelung nicht. Vielmehr werden vorsätzlich und rechtswidrig von fast allen Mitarbeitern Lebensmittelgutscheine ausgehändigt.

Hartz IV-Bezieher werden mit Gutscheinen „gebrandmarkt“

Für einen Nicht-Hartz-IV-Bezieher mag es unerheblich sein, ob man nun einen Gutschein erhält oder die Hartz IV-Regelleistung als Geldleistung ausgezahlt bekommt. Eine Aushändigung von Gutscheinen zeigt jedoch einen erheblichen Eingriff in das im Grundrecht normierte Persönlichkeitsrecht. Bei Geld als Zahlungsmittel ist die Anonymität gewahrt, bei der Bezahlung mit einem Lebensmittelgutschein ist jedoch sofort ersichtlich, dass der Bezahlende im Hartz IV-Bezug lebt.

Gutscheine unterliegen Einschränkungen

Hinzukommt, dass die ausgehändigten Gutscheine auch Einschränkungen unterliegen, denn das Jobcenter schreibt dem Hartz IV-Bezieher vor, was er von diesem Gutschein einkaufen muss. Auch das „Wo“ ist vorgeschrieben, da nur akzeptierte Vertragspartner mit dem Jobcenter abrechnen können. Könnte es nicht schon erniedrigend genug sein, muss sich der Hartz IV-Bezieher zusätzlich ausweisen und bei Abschluss seines Einkaufes noch eine Unterschrift leisten.

Hartz IV-Bezieher müssen sich zur Wehr setzen

Zwar versucht sich die Geschäftsführung erneut rauszureden, doch ein solch rechtswidriges Vorgehen kann nur auf Grundlage einer internen Weisung des Jobcenters entstanden sein.  Ein solches Vorgehen müssen sich Hartz IV-Bezieher jedoch nicht gefallen lassen. Da gesetzlich vorgeschrieben ist, dass Geldleistungen Vorrang haben.kj

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