Jobcenter fordert Hartz IV-Rückzahlung von einem Bettler!

Lesedauer 2 Minuten

Die Willkür der Jobcenter kennt keine Grenzen. Selbst von Hartz IV-Beziehern, die bereits auf der Straße leben und ihren Lebensunterhalt mit Betteln verdienen, verlangt das Jobcenter eine Rückerstattung der Hartz IV-Leistung. Ist Betteln nun ein Beruf?

Jobcenter verlangt Rückzahlung in Höhe von 3.200 EUR

Ein Hartz IV-Bezieher, der seinen Lebensunterhalt mit Betteln finanziert, hat nun einen Rückforderungsbescheid vom Jobcenter erhalten. Das Jobcenter will 3.200 EUR an Hartz IV-Leistungen zurückhaben. Grund hierfür ist, dass der Hartz IV-Bezieher in einer Radiosendung erzählt hat, dass er seit 42 Monaten betteln würde.

Betteln zuliebe des Haustieres

Der Grund, warum der Hartz IV-Bezieher auf der Straße betteln muss, ist jedoch sein Hund. Dieser verursacht durch Versicherung, Tierarzt und Verpflegung erhebliche Kosten. Diese Kosten kann ein Hartz IV-Bezieher nicht aus seinem Regelbedarf decken.

Übereifrige Jobcenter-Mitarbeiter am Werk

Von dem Interview in der Radiosendung bekam ein Jobcenter-Mitarbeiter Wind. Die Folge war eine rückwirkende Kürzung der Hartz IV-Leistung. Die Betteleinnahmen wurden als fiktives Einkommen in Höhe von 100,00 EUR angerechnet. Dies ist kein Einzelfall. Auch anderen Hartz IV-Beziehern wurden die Leistungen gekürzt, weil Jobcenter-Mitarbeiter sie beim Betteln erkannt haben.

Sozialminister kritisiert das Vorgehen der Jobcenter

Ein Rückforderungsbescheid soll immer dann ergehen, wenn ein Hartz IV-Bezieher über einen längeren Zeitraum Einkommen erzielt hat, was eine Hartz IV-Regelleistung kürzen würde. Denn Einkommen wird grundsätzlich angerechnet. Das Rückforderungsverlangen gegenüber einem Bettler wirke jedoch unverhältnismäßig. Es würde hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen werden. Gerade „Betteleinnahmen“ fallen ziemlich gering aus.

Zudem werden sie aus einer Notsituation heraus erbeten, denn niemand geht ohne Grund gerne betteln. Grundsätzlich sollten Zuwendungen von bis zu 50 EUR nicht angerechnet werden, denn ansonsten müssten Geldgeschenke zum Geburtstag ebenfalls angerechnet werden.

Stadt nimmt Stellung

Die Stadt nimmt zu den Vorwürfen Stellung. Man würde im Jobcenter nicht aktiv auf die Suche nach Hartz IV-Beziehern gehen, die betteln. Bei den Rückforderungen, welche an Bettlern gerichtet wurden, handele es sich immer um einen Zufallsfund. Zufall hin oder her, Betteleinnahmen mit fiktiv 100 EUR bemessen, ist völlig unangemessen.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...