Jobcenter fordert Hartz IV-Zahlungen von falscher Person zurück

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Wenn das Jobcenter zu hohe Hartz IV-Leistungen ausgezahlt hat, fordert sie diese in Form eines Rückforderungsbescheides zurück. Aufgrund eines Datenübertragungsfehlers forderte das Jobcenter in Brandenburg jedoch knapp 5.000 EUR von der falschen Person zurück.

Rückforderungsbescheid stößt auf Missverständnis

Mitte letzten Jahres forderte das Jobcenter in Brandenburg 1.963,67 EUR von einem Hartz IV-Bezieher zurück. Dieser war aufgrund einer Selbstständigkeit auf die ergänzenden Hartz IV-Leistungen angewiesen. Der an ihn adressierte Bescheid ergab für diesen jedoch keinen Sinn. Auch auf Rückfragen reagierte das Jobcenter nicht. Aus Verzweiflung bot der Hartz IV-Bezieher dem Jobcenter sogar eine Vergleichszahlung in Höhe von 400 EUR an. Dies nur um die Sache aus der Welt zu schaffen.

Jobcenter verschickte weitere Bescheide

Eine konkrete Rückmeldung auf seine Frage erhielt der Hartz IV-Bezieher nicht. Vielmehr erhielt er Anfang des Jahres den gleichen Bescheid und sodann eine weitere Forderungsaufstellung. Aus den 1.963,67 EUR sind 4.266,75 EUR geworden. Nachvollziehbar war die Forderung jedoch immer noch nicht, zumal die Forderungsaufstellung gegen eine Frau aus dem Landkreis Elbe-Elster gerichtet war. Rückfragen beim Jobcenter führten zu keinem Ergebnis, da der Hartz IV-Bezieher jedes Mal in der Warteschleife landete.

Rückfrage der Zeitung B.Z. führte zum Erfolg

Erst durch eine Rückfrage der Zeitung B.Z. gab das Jobcenter seinen Fehler zu. Als Begründung wurde ein Datenübertragungsfehler an die Inkassostelle Recklinghausen genannt. Es kam dort wohl zu einem Zahldreher. Dieser Fehler scheint jedoch kein Einzelfall zu sein. Der betroffene Hartz IV-Bezieher erhielt vor kurzem einen weiteren Rückforderungsbescheid, der ebenfalls eine andere Person betraf.

Derzeit soll er noch 246 EUR an das Jobcenter erstatten. Woraus sich diese Summe zusammensetzt ist für ihn jedoch immer noch nicht ersichtlich.

Widerspruch gegen Rückforderungsbescheide

Ein Rückforderungsbescheid sollte für die betroffene Person nachvollziehbar sein. Dies ist immer dann der Fall, wenn dem Rückforderungsbescheid ein Berechnungsbogen beigefügt gibt. Bei einer nicht nachvollziehbaren Rückforderung durch das Jobcentersollte in jedem Fall ein Widerspruch erhoben werden. Hier hat der Hartz IV-Leistungsbezieher die Möglichkeit dem Jobcenter mitzuteilen warum er die Rückforderung für fehlerhaft hält.

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