Jobcenter bedroht Hartz IV Eltern mit Kindesentzug

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Jobcenter bedroht Hartz IV Bezieher mit dem Jugendamt

Einige Jobcenter lassen nichts unversucht Hartz IV Beziehende zu drangsalieren, zu bedrohen oder gar – wie in diesem Fall – einzuschüchtern. Das Jobcenter Märkisch-Oderland in Strausberg hat eine Hartz IV Bezieherin in einer schriftlichen Einladung zu einem Meldetermin mit der Hinzuziehung des Jugendamtes gedroht. Ein Einzelfall oder Strategie in einem Gesamtkonzept?

Öffentlich wurde der Fall, weil der bundesweit agierende Verein “Trennungsväter e.V.” hierauf aufmerksam machte. In dem Schreiben des Jobcenters wird der “Kundin”, die ihre Anonymität gewahrt haben will, im Frühjahr 2019 gedroht, das Jugendamt einzuschalten.

Jobcenter droht Jugendamt bei Termin zur Eingliederungsvereinbarung

Ansich sollte bei dem Meldetermin über die berufliche Situation gesprochen werden. Die Behörde wollte eine Eingliederungsvereinbarung abschließen. Darin werden wichtige Punkte festgehalten, die später auch zu enormen Problemen führen können. Der Abschluss ist kein Muss, aber die Behörden drängen regelmäßig zu einer solchen Vereinbarung. Zu diesen Terminen müssen Hartz IV Leistungsberechtigte gehen, da sie sonst sanktioniert würden. Negativ fiel dem Verein dieser Satz auf: ““Auch weise ich darauf hin, dass bei Nichtwahrnehmung von Terminen bzw. evtl. drohender Sanktionen das Jugendamt zur Prüfung evtl. Kindeswohlgefährdung benachrichtigt werden muss.” Die Eltern müssten faktisch um ihre Kinder bangen.

Diese Drohkulisse ist vollkommen unangebracht, wie auch dem Vereinsvorsitzenden Thomas Penttilä bitter auffiel. Dabei würde das Jugendamt als Drohmittel in vollkommen unangebrachter Weise ausgenutzt werden.

Der Verein untersucht derzeit diese Fälle. Die Drohung basiert einzig auf der Annahme, die Kundin würde das Kindswohl gefährden, wenn der Meldetermin aus welchen Gründen auch immer platzt. Es lagen nämlich keine Anzeichen vor, dass das Kindswohl tatsächlich gefärdet sei.

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“Woher leitet das Jobcenter eine Pflicht ab, bei der Nichtwahrnehmung eines Gesprächstermins zur beruflichen Situation das Jugendamt wegen Kindeswohlgefährdung zu kontaktieren?”, kritisiert der Vereinsvorsitzende. Das nicht teilnehmen an einem Termin können nicht seitens der Eltern als Kindswohlgefährdung angesehen werden. Ebenso wenig eine Sanktion.

Jobcenter gibt Drohkulisse zu

In einer Stellungnahme des stellvertretenden Geschäftsführer des Jobcenters MOL betonte dieser, dass bei Nichtteilnehmen nicht automatisch das Jugendamt informiert würde. Das Hinzuschalten sei eine Ausnahme und erfolge nach “intensiver Prüfung der Gesamtumstände und nicht pauschal”. Man habe allerdings “auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes und des Artikel 1 des Bundeskinderschutzgesetzes” eine Kooperation mit dem Jugendamt geschlossen. Darin heißt es: “Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.”

Demnach ist offenbar die Drohung kein Einzelfall, sondern Teil einer Strategie. Denn weiterhin sagt der Geschäftsführer: “Hier ist u. a. das Vorgehen, bei möglichen bzw. bestehenden Sanktionen Informationen auszutauschen und im Sinne des Kindeswohls mit Augenmaß zu handeln. Aus dieser Zusammenarbeit konnten in mehreren Fällen Kinder geschützt und das Kindeswohl gesichert werden”.

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