Jobcenter: 100 Prozent Hartz IV “Sanktion” gegen ein Baby

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Die Kölner Erwerbsloseninitiative “Die Keas” berichten von einem schwerwiegenden Fall von Jobcenter-Bürokratie. Einem Baby wurden Hartz IV Leistungen verweigert.

Das Baby konnte nicht dafür. Es konnte nicht ahnen, dass seine Existenz, sobald es die schützende Behausung verlässt, von einem Stück in Plastik eingeschweißter Pappe abhängen würde. Es hatte verständlicherweise keinen Ausweis dabei.

Ohne Ausweis existiert ein Mensch nicht

Wer keinen Ausweis hat, existiert für das Jobcenter nicht. Folgerichtig erhielt die bereits alleinerziehende Mama keine Leistung für das Baby. Ohne Ausweis gibt’s kein Geld, sagte man ihr beim Jobcenter. Und das haben sie neun lange Monate wahr gemacht.

In gewisser Hinsicht existierte da aber doch so eine Art Phantom, eine “dritte Person” sogar, wie sie später genannt wurde. Denn diese wurde als dritter Bewohner der Wohnung gezählt – folglich auch ein Drittel weniger Miete an die Familie gezahlt.

Mietanteil wurde vorenthalten

In anderen Worten: Einer “Bedarfsgemeinschaft” von drei Personen, bestehend aus einer alleinerziehenden Mutter, einem schulpflichtigen Kind und einem Baby, wurden der Regelsatz und der Mietanteil für eine “dritte Person” vorenthalten – über neun Monate lang. – Weil das Baby keinen Ausweis dabei hatte!

Geburtsurkunde genügt

Eigentlich hätte sich das Jobcenter auch an die Fachliche Weisung der Bundesagentur für Arbeit zu § 7 SGB II halten können: „Als Nachweis über die Existenz und Identität des Neugeborenen genügt die Vorlage der Geburtsurkunde“ (S. 31); oder an die Fachliche Weisung zu § 37 SGB II: „Später in die BG eintretende Personen sind gemäß den Angaben in der Veränderungsmitteilung und spätestens ab Eingang der entsprechenden Veränderungsmitteilung zu berücksichtigen, Kinder ab Geburt“ (S. 2-3). Das wäre das Vorgehen gewesen, das die oberste Behörde der Arbeitslosenverwaltung damals als Losung verkündete: “Wer in einem Jobcenter arbeitet, hat sich an Recht und Gesetz zu halten.”

Aber nein, sie müssen die junge Mutter monatelang terrorisieren mit der Forderung, einen Pass zu beschaffen, und hätten das sicher weiterhin getan, wenn die Frau nicht von der Beratung der Erwerbslosenberatung “KEAs” erfahren hätte.

Widerspruch war erfolgreich

Danach ging alles recht schnell: Ein Widerspruch gegen die knapp zwei Wochen alte Bewilligung wurde ans Jobcenter abgeschickt; wenige Tage später beim Sozialgericht Einstweiliger Rechtsschutz beantragt. Bereits am folgenden Tag erließ das Jobcenter einen Änderungsbescheid und veranlasste eine Nachzahlung. Sie wussten dort offenbar genau, was sie verbrochen hatten und wollten auf jeden Fall eine Entscheidung des Gerichts vermeiden. Mit denen können sie’s ja machen, die vom ordnungsgemäßen Verwaltungshandeln noch weniger wissen als das Jobcenter. Es darf nur sonst niemand davon erfahren.

Bald darauf hielt die Mutter dann auch den Pass für ihr Baby in den Händen. Sie hatte sich für die Kosten von annähernd 500 Euro bei Verwandten und Bekannten Geld geliehen und konnte dann die Reise zur Botschaft antreten. Nun sitzt sie auf den Schulden für ein “Dokument”, das keiner braucht. Sie hat den Rat der KEAs angenommen, das Jobcenter auf Kostenübernahme zu verklagen.

Es geht um Menschenwürde

Und so hoffen wir alle mal wieder, dass ein Sozialgericht den frommen Wunsch des Bundesverfassungsgerichts wahrnimmt:

„Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2003, S. 1236 ). Dies gilt ganz besonders, wenn es um die Wahrung der Würde des Menschen geht. Eine Verletzung dieser grundgesetzlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern.“ BVerfG, 1 BvR 569/05 vom 12.05.05 (Rz. 26) Falls es jemand nicht erraten hat: Die Filiale für Kalk am Bergischen Ring war‘s.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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