Jahrgang 1965: Die Rente mit und ohne Abschlag

Lesedauer 3 Minuten

Sind Sie 1965 geboren und machen sich Gedanken darüber, wie Sie in die Altersrente einsteigen können? In diesem Beitrag zeigen wir die verschiedenen Optionen, die zur Verfügung stehen, um in die Rente zu gehen – idealerweise ohne Abschläge.

Wie sieht die Regelaltersgrenze für den Jahrgang 1965 aus?

Für alle, die 1965 geboren wurden, liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Dies ist der Zeitpunkt, zu dem Sie Ihre reguläre Altersrente beziehen können, vorausgesetzt, Sie haben mindestens 5 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt.

Die Erfüllung dieser Mindestvoraussetzung sollte für die meisten Arbeitnehmer möglich sein.

Welche Möglichkeiten gibt es für einen vorzeitigen Ruhestand?

Auch für den Jahrgang 1965 gibt es Möglichkeiten, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Eine der gängigsten Methoden ist die Altersrente für langjährig Versicherte, die Sie bereits ab 63 Jahren in Anspruch nehmen können, wenn Sie mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen können.

Was zählt zu den 35 Versicherungsjahren?

Zu den 35 Jahren Wartezeit zählen nicht nur Zeiten der Erwerbstätigkeit, sondern auch längere Krankheitsphasen, der Bezug von Arbeitslosengeld sowie Kindererziehungszeiten. Dadurch erreichen viele Menschen, die kontinuierlich in Deutschland gemeldet waren, diese Wartezeit in ihren frühen 60ern.

Lesen Sie auch:

Welche Abschläge sind bei einem vorzeitigen Renteneintritt zu erwarten?

Bei der Altersrente für langjährig Versicherte müssen Sie mit Abschlägen rechnen. Diese betragen 0,3 % pro Monat, den Sie vor dem regulären Renteneintrittsalter in Rente gehen. Das bedeutet:

  • Ein Renteneintritt mit 66 Jahren führt zu einem Abschlag von 3,6 %.
  • Ein Renteneintritt mit 65 Jahren führt zu einem Abschlag von 7,2 %.
  • Ein Renteneintritt mit 63 Jahren führt zu einem Abschlag von 14,4 %.

Wie beeinflusst eine Schwerbehinderung den Renteneintritt?

Mit einem amtlichen Schwerbehindertenausweis können Sie unter bestimmten Bedingungen ebenfalls früher in Rente gehen. Wenn Sie 35 Versicherungsjahre vorweisen können, können Sie als Schwerbehinderter bereits mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.

Möchten Sie mit 63 Jahren in Rente gehen, reduziert sich der Abschlag auf 7,2 %, da der Abschlag ab dem Alter von 65 Jahren berechnet wird.

Was passiert, wenn der Schwerbehindertenausweis befristet ist?

In vielen Fällen ist der Schwerbehindertenausweis befristet, etwa bei Krebserkrankungen, und muss nach einer bestimmten Zeit verlängert werden. Sollte der Ausweis kurz vor dem geplanten Renteneintritt auslaufen, gibt es eine dreimonatige Schonfrist, in der der Renteneintritt trotzdem möglich ist.

Bei längeren Unterbrechungen können spezielle Regelungen und Tricks helfen, weiterhin in den Genuss der Rente für Schwerbehinderte zu kommen.

Was ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte?

Neben der Rente für langjährig Versicherte gibt es die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, für die 45 Versicherungsjahre erforderlich sind.

Diese 45 Jahre sind schwerer zu erreichen, da bestimmte Zeiten, wie schulische Ausbildungen und längere Arbeitslosigkeitsphasen, nicht mitzählen.

Welche Zeiten zählen nicht für die 45 Jahre?

Zeiten der Ausbildung und längere Perioden der Arbeitslosigkeit (ohne Bezug von Arbeitslosengeld) zählen nicht zu den 45 Versicherungsjahren. Auch Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor dem Renteneintritt wird nicht angerechnet.

Können Sie ohne Abschläge früher in Rente gehen?

Haben Sie die 45 Versicherungsjahre erreicht, können Sie zwei Jahre vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter ohne Abschläge in Rente gehen. Für den Jahrgang 1965 bedeutet das, dass Sie mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Ein früherer Renteneintritt ist in diesem Fall jedoch nicht möglich.

Welche Rolle spielt das Hinzuverdienstrecht?

Seit Anfang 2023 können Sie neben einer vorgezogenen Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird. Dies gilt auch für Renten mit Abschlägen.

Durch das Hinzuverdienen zahlen Sie weiterhin Beiträge in die Rentenkasse ein, was Ihre Rente nach Erreichen der Regelaltersgrenze erhöhen kann.

Was passiert, wenn Sie sowohl eine Schwerbehinderung als auch die 45-jährige Wartezeit erfüllen?

Eine häufige Frage ist, ob die Kombination von Schwerbehinderung und 45-jähriger Wartezeit eine besonders vorteilhafte Rente ermöglicht. In diesem Fall sollten Sie sich individuell beraten lassen, um die besten Möglichkeiten für Ihren Renteneintritt zu ermitteln.

Fazit: Die richtige Strategie für Ihren Renteneintritt

Jahrgang 1965. Ob reguläre Altersrente, Rente für langjährig oder besonders langjährig Versicherte oder die Rente für Schwerbehinderte – jede Option hat ihre eigenen Vor- und Nachteile.

Es lohnt sich, frühzeitig alle Möglichkeiten zu prüfen und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die optimale Strategie für einen finanziell abgesicherten Ruhestand zu finden.