Für viele Menschen des Jahrgangs 1964 markiert der 67. Geburtstag das reguläre Renteneintrittsalter – gesetzlich zumindest. Doch wer sich früher aus dem Berufsleben verabschieden möchte, hat mehrere legale Möglichkeiten, dies zu tun.
Die Optionen reichen von der Altersrente für besonders langjährig Versicherte bis zu Sonderregelungen bei Schwerbehinderung oder längerer Krankheit. Dabei lohnt es sich, die individuellen Voraussetzungen genau zu prüfen – denn wer sich gut informiert, kann Abschläge minimieren oder sogar vermeiden.
Inhaltsverzeichnis
Altersrente nach 45 Versicherungsjahren: Abschlagsfrei mit 65
Die gefragteste Form der vorzeitigen Altersrente ist die für besonders langjährig Versicherte. Hierfür müssen mindestens 45 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten vorliegen. Dazu zählen:
- Erwerbstätigkeit mit Beitragszahlungen
- Ausbildungszeiten
- Zeiten der Kindererziehung
- Grundwehr oder Zivildienst
- Bezug von Arbeitslosengeld I (nicht ALG II)
Sind diese 45 Jahre erreicht, ist ein Rentenbeginn zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze möglich – im Fall des Jahrgangs 1964 also mit 65 Jahren. Diese Variante kommt ohne Rentenabschläge aus.
Wichtig: In den letzten beiden Jahren vor dem Rentenbeginn darf kein Arbeitslosengeld I bezogen werden, sonst wird dieser Zeitraum nicht mitgerechnet.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Flexible Einstiegsmöglichkeiten
Wer einen Grad der Behinderung von mindestens 50 nachweisen kann und mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen kann, hat ebenfalls eine Sonderoption. Auch hier ist ein abschlagsfreier Renteneintritt mit 65 möglich.
Wird die Rente jedoch früher in Anspruch genommen – bereits ab dem 62. Lebensjahr –, sind dauerhafte Rentenabschläge unvermeidbar. Sie betragen 0,3 % pro Monat, was bei drei Jahren Vorziehung 10,8 % weniger Rente bedeutet. Diese Kürzung gilt dauerhaft – auch bei steigendem Lebensalter.
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Altersrente für langjährig Versicherte: Frühestens mit 63, aber mit Abschlägen
Ohne Schwerbehinderung, aber mit mindestens 35 Versicherungsjahren, gibt es ebenfalls die Möglichkeit einer vorgezogenen Rente – ab dem 63. Lebensjahr. Diese Rentenform ist mit deutlichen Einbußen verbunden:
- Beginn mit 66: 3,6 % Abschlag
- Beginn mit 65: 7,2 %
- Beginn mit 64: 10,8 %
- Beginn mit 63: 14,4 %
Da diese Kürzungen lebenslang gelten, sollten sie gut abgewogen werden. In bestimmten Fällen kann ein gleitender Übergang oder eine Kombination mit Teilrente finanziell sinnvoller sein.
Arbeitslosigkeit kurz vor Rentenbeginn: Vorsicht bei der 45-Jahre-Regel
Wer plant, die Zeit vor dem Ruhestand mit Arbeitslosengeld I zu überbrücken, sollte genau hinschauen. Zwar zählt diese Zeit grundsätzlich zu den Versicherungsjahren – jedoch nicht innerhalb der letzten zwei Jahre vor Rentenbeginn, wenn es um die abschlagsfreie 45-Jahre-Regel geht.
Krankengeld statt Arbeitslosigkeit: Bessere Alternative für Erkrankte
Für viele Menschen, die kurz vor dem Ruhestand erkranken, stellt sich die Frage: Krankengeld oder Erwerbsminderungsrente? Das Krankengeld kann eine finanzielle Brücke sein. Es beträgt ca. 80 % des letzten Nettogehalts und wird bis zu 72 Wochen gezahlt. Im Gegensatz zur Arbeitslosigkeit entstehen dabei keine Nachteile hinsichtlich der 45-Jahre-Regel – allerdings ist der Zeitraum auch hier begrenzt.
Wer länger erkrankt ist, kann zudem prüfen lassen, ob ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht. Diese wird unabhängig vom Alter gezahlt, ist aber meist niedriger als die reguläre Altersrente.
Teilrente: Arbeiten und Rente kombinieren
Wer sich nicht vollständig aus dem Berufsleben zurückziehen möchte, kann auch Teilrente beziehen. Dabei wird nur ein Teil der Rente ausgezahlt – der Rest wird durch eigenes Einkommen ergänzt. Vorteile:
- Flexibler Übergang in den Ruhestand
- Krankenversicherungsschutz bleibt bestehen
- Anspruch auf Krankengeld im Fall einer neuen Erkrankung
- Keine Rentenkürzung bei Weiterarbeit
Diese Regelung kann insbesondere dann attraktiv sein, wenn die abschlagsfreie Rente mit 65 erreicht wird, aber weitergearbeitet werden soll – etwa in Teilzeit.
Persönliche Beratung dringend empfohlen
Da die Kombinationen der einzelnen Rentenarten, Übergangsleistungen und persönlichen Umstände sehr komplex sein können, empfiehlt sich eine individuelle Beratung – etwa bei Rentenversicherungen, Sozialverbänden oder unabhängigen Beratungsstellen. Wer die eigenen Möglichkeiten kennt, kann finanzielle Verluste vermeiden und den Ruhestand passgenau planen.