Lesedauer 3 MinutenWer 1963 geboren wurde, macht sich bereits heute darüber Gedanken, wie er oder sie am Besten in Rente gehen kann. Welche Optionen bestehen?
Regelaltersgrenze den Jahrgang 63: 66 Jahren und 10 Monaten
Die Regelaltersgrenze den Jahrgang 63 liegt bei 66 Jahren und 10 Monaten, aber es gibt verschiedene Möglichkeiten, früher in den Ruhestand zu treten – jede mit ihren eigenen Bedingungen und finanziellen Vor- und Nachteilen.
Die Regelaltersrente ist die Basisrente, die jeder erhält, der die Mindestbeitragszeit von 5 Jahren in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt hat. Diese kann durch direkte Erwerbstätigkeit oder durch andere Umstände wie Kindererziehung erbracht werden. Für die Generation 1963 tritt diese Altersgrenze bei 66 Jahren und 10 Monaten ein.
Vorzeitige Rente: Optionen und Bedingungen
1. Altersrente für langjährig Versicherte
Eine der häufigsten Formen des vorzeitigen Ruhestands ist die Altersrente für langjährig Versicherte. Hierfür müssen Sie entweder 35 oder 45 Versicherungsjahre vorweisen können. Mit 35 Versicherungsjahren können Sie bereits ab 63 Jahren in Rente gehen, allerdings mit einem Abschlag von 0,3% pro Monat, den Sie vorzeitig in Rente treten.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte setzt 45 Versicherungsjahre voraus und ermöglicht einen Ruhestand ohne finanzielle Abschläge zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze, also ab 64 Jahren und 10 Monaten.
Rente für Schwerbehinderte
Für Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis und mindestens 35 Versicherungsjahren eröffnen sich zusätzliche flexible Möglichkeiten für die Rente.
Theoretisch können die Betreffenden bereits mit 61 Jahren und 10 Monaten in Rente gehen, wobei die Abschläge vom Zeitpunkt zwei Jahre vor der altersbedingten Regelgrenze berechnet werden.
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Früher in Rente mit Abschlägen
Ein früherer Renteneintritt ist oft mit Abschlägen verbunden. Diese Abschläge sind dauerhaft und verringern die Rente, die man monatlich bezieht. Es gibt jedoch die Möglichkeit, diese Abschläge durch zusätzliche freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung “abzukaufen”. Dies ist eine Option ab dem 50. Lebensjahr und kann eine sinnvolle “Rentenanlage” sein, um später höhere Rentenzahlungen zu erhalten.
Anhand einer Renten-Beispielrechnung eines fiktiven Falles zeigen wir die finanziellen Auswirkungen der verschiedenen Rentenoptionen für eine Person des Jahrgangs 1963.
Nehmen wir an, diese Person möchte früher in Rente gehen und wir vergleichen die finanziellen Auswirkungen bei unterschiedlichen Eintrittsaltern.
Ausgangslage:
- Name: Max Mustermann
- Geburtsjahr: 1963
- Geplantes reguläres Rentenalter: 66 Jahre und 10 Monate
- Monatliche Bruttorente bei regulärem Eintritt: 1.500 Euro
Option 1: Altersrente für langjährig Versicherte mit 63 Jahren
- Versicherungsjahre: 35
- Frührente mit 63 Jahren: 3 Jahre und 10 Monate vor der Regelaltersgrenze
- Abschlag pro Monat: 0,3%
- Gesamtabschlag: 0,3%×46 Monate0,3%×46 Monate
Option 2: Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 64 Jahren und 10 Monaten
- Versicherungsjahre: 45
- Abschlagsfrei in Rente gehen: 2 Jahre vor der Regelaltersgrenze
- Abschlag: 0% (da abschlagsfrei)
Berechnung:
Zunächst berechnen wir den Gesamtabschlag für die erste Option und ermitteln die reduzierte monatliche Rente. Anschließend vergleichen wir dies mit der abschlagsfreien Rente der zweiten Option.
Ergebnisse der Beispielrechnung:
Option 1: Altersrente für langjährig Versicherte mit 63 Jahren
- Gesamtabschlag: 13,8%
- Reduzierte monatliche Rente: 1.293 Euro
Option 2: Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 64 Jahren und 10 Monaten
- Abschlag: 0% (abschlagsfrei)
- Monatliche Rente: 1.500 Euro
Ergebnis
Für Max Mustermann, der mit 63 Jahren in Rente gehen möchte und 35 Versicherungsjahre aufweist, resultiert ein monatlicher Rentenabschlag von 13,8%.
Dies reduziert seine monatliche Bruttorente von 1.500 Euro auf 1.293 Euro. Dieser Betrag würde für die gesamte Dauer seiner Rente gelten, was eine dauerhafte Minderung seiner Einkünfte bedeutet.
Im Vergleich dazu ermöglicht die Option 2, mit 64 Jahren und 10 Monaten abschlagsfrei in Rente zu gehen. Hier erhält Max die volle monatliche Rente von 1.500 Euro, ohne finanzielle Einbußen.
Immer Beratung und Planung mit einplanen
Wegen der verschiedeneren Rentenoptionen und der langfristigen finanziellen Auswirkungen sollte eine professionelle Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung oder durch spezialisierte Beratungsstellen wie den Sozialverband Deutschland SoVD obligatorisch sein.
Diese Beratungen sind in der Regel kostenlos und können helfen, die beste Rentenstrategie zu entwickeln.
- Über den Autor
- Letzte Beiträge des Autors
Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.
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