Immer mehr Kurzzeit-Arbeitslose landen gleich in Hartz IV

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Kurzzeitarbeitslose haben oft kein Arbeitslosengeld 1 Anspruch

Die Arbeitslosenversicherung (ALG 1) greift für immer weniger Menschen. 57 Prozent der Neuerwerbslosen, die kurzfristig keinen Job haben, landen sofort in Hartz IV (Arbeitslosengeld II). Die Opposition schlägt Alarm. Dies sei eine bedenkliche Entwicklung.

Warteschlange im Jobcenter

Trotz Einzahlung kein Arbeitslosengeld Anspruch

Über die Hälfte der Menschen, die kurzfristig ihren Job verlieren, erhalten kein Arbeitslosengeld 1, obwohl sie in die Arbeitslosenversicherung einzahlten. Von den 1,5 Millionen Erwerbslosen, die unter einem Jahr arbeitslos sind, bezogen nur 43 Prozent das Arbeitslosengeld 1 (652.000 Menschen). Die anderen 57 Prozent waren auf Hartz IV angewiesen. Das ergeht aus einer kleinen Anfrage der Grünen-Fraktion an die Bundesregierung.

Die Opposition schlägt Alarm: “Das ist ein nicht tragbarer Zustand”, mahnt Wolfgang Strengmann-Kuhn (Grüne). Somit erfülle die Arbeitslosenversicherung nicht ganz ihren Zweck und müsse daher gestärkt werden. “Von der Idee, ‘Arbeitslose erhalten im ersten Jahr (Kurzzeitarbeitslosigkeit) Arbeitslosengeld I und Langzeitarbeitslose erhalten Arbeitslosengeld II’, sind wir weit entfernt”, sagt der Politiker.

Oft in Kurzzeitbeschäftigungsverhältnissen

Viele Arbeitnehmer leben in prekären Beschäftigungsverhältnissen. Sie arbeiten z.B. in der Zeitarbeit und wissen nicht, wie lange eine solche Beschäftigung andauert. Einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld 1 erhält man erst, wenn man 12 Monate Betragszahlungen geleistet hat. Viele Arbeitnehmer werden kurzfristig erwerbslos und finden dann schnell wieder einen Job. Allerdings schaffen sie oft nicht die 12 Monate Betragszahlung.

Die Grünen schlagen angesichts des Ausmaßes vor, die Mindestbeitragszeit von 12 auf vier Monate zu senken, so Strengmann-Kuhn. Somit hätten auch Kurzzeitarbeitslose einen ALG 1 statt einen Hartz IV Anspruch.

Zu viele Menschen würden im Fall von Arbeitslosigkeit direkt zum Jobcenter durchgereicht, anstatt von der Agentur für Arbeit betreut zu werden – sie bekämen also Hartz IV anstatt Arbeitslosengeld I. Um dies zu ändern, sollten Beschäftigte bereits nach vier statt der bisher geltenden zwölf Monate Beitragszahlung einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I erhalten, forderte Strengmann-Kuhn.

Entlastung auch für die Jobcenter

Auch die Jobcenter würden so entlastet werden. Wenn nämlich immer mehr Kurzzeitarbeitslose direkt an die Jobcenter verwiesen würden, führt dies zu einer Mehrbelastung für die Behörden. Denn jeder Hartz IV Anspruch wird aufwendig ermittelt. Zudem werde eine “Betreuung” begonnen, die bei Kurzzeiterwerbslosen eigentlich nicht notwendig wäre. Etwa 750.000 Kurzzeitarbeitslose werden von den Jobcentern betreut, obwohl sie weniger als ein Jahr erwerbslos sind.

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