Höhere Rente bei Schwerbehinderung auch rückwirkend?

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Wenn Ihr Status als schwerbehinderter Mensch anerkannt ist, dann haben Sie Anspruch auf eine Rente für schwerbehinderte Menschen. Gilt diese auch rückwirkend? Worauf müssen Sie achten? Ein Urteil des Bundessozialgerichts eröffnet Möglichkeiten.

Im Grundsatz: Eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen wird nicht automatisch rückwirkend ausgezahlt, auch wenn die Schwerbehinderung selbst rückwirkend anerkannt wurde.

Oft schwierige Beantragung der Rente mit Schwerbehinderung

Es ist oft nicht einfach, einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten. Widersprüche und Klagen vor Sozialgerichten kommen vor. Oft sind Befundberichte der Ärzte unzureichend, oder die Rentenversicherung fordert zusätzliche Gutachten.

Konflikte zwischen Versorgungsämtern und der Rentenkasse sind alles andere als selten. Auch wenn alles korrekt läuft, dauert das Verfahren lange, denn die medizinischen Prüfungen müssen sorgfältig sein – auch in Ihrem eigenen Interesse.

Was passiert jetzt, wenn Sie während diese Verfahrens eine andere Rente beantragen?

Geben Sie rechtzeitig einen Vorbehalt an

Wenn sich Ihr Schwerbehindertenstatus im laufenden Verfahren befindet, und Sie zugleich einen Antrag wegen einer anderen Rente stellen, dann müssen Sie unbedingt als Vorbehalt angeben, dass Sie eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen, wenn Ihnen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 zugestanden wird.

Warum ist der Vorbehalt wichtig?

Ohne diesen Vorbehalt auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist eine Rückwirkung nicht möglich. Nur mit diesem Vorbehalt können Sie rückwirkend einen Anspruch auf Altersrente für Menschen mit Schwerbehinderung umsetzen.

Eine höhere Rente ist möglich

Bezieht man eine Altersrente und wird eine Schwerbehinderung (seit Rentenbeginn) anerkannt, dann kann das die Rente erhöhen, und das ist gerichtsfest. (Az. B 13 R 44/07 R).

Das Bundessozialgericht stellte in einem Urteil klar, dass es nicht auf das Datum des Bescheides vom Versorgungsamt ankommt, sondern eine spätere Anerkennung auch rückwirkend gültig ist.

Ausdrücklich gilt dies laut dem Urteil auch, wenn erst ein Überprüfungsantrag nach Paragraf 44 SGB IX die rückwirkende Anerkennung durchsetzte.

Wichtig ist folgendes: Dies gilt nur, wenn nachweislich die Schwerbehinderung bereits bei Rentenbeginn bestand. Zu dem Urteil sind wir in einem Extra-Artikel noch einmal ausfürhrlicher eingegangen.

Welche Vorteile haben Sie bei einer Rente mit Schwerbehinderung?

Die Altersrente für Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 ermöglicht berechtigten Personen einen früheren Rentenbeginn.

Die Rente wird zwar nicht höher, doch sie wird früher ausgezahlt als beim regulären Renteneintritt.

Die Deutsche Rentenversicherung informiert: “Die Altersgrenze für die abschlagsfreie Inanspruchnahme dieser Rente wird für die Geburtsjahrgänge ab 1952 stufenweise von 63 auf 65 Jahre angehoben. Wer beispielweise 1959 geboren wurde und 2022 63 Jahre alt wird, kann erst mit 64 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Wer Abschläge in Kauf nimmt, kann die Rente bis zu drei Jahre früher erhalten.”

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Für wen ist eine Rente mit Schwerbehinderung möglich?

Als schwerbehinderter Mensch muss ein Grad der Behinderung von mindestens 50 anerkannt sei. Ob eine Schwerbehinderung vorhanden ist, prüft das zuständige Versorgungsamt. Bei einer Schwerbehinderung haben Sie Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis, und dieser gilt auch als Nachweis für einen entsprechenden Rentenanspruch.

Rente gibt es nur für Versicherte

Auch für die Rente mit Schwerbehinderung gilt das, was für alles gesetzlichen Renten gilt. Einen Rentenanspruch haben nur diejenigen Menschen, die Beiträge zur Rentenkasse geleistet haben.

Die Mindestversicherungszeit / Wartezeit für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beträgt 35 Jahre.