Der Kündigungsschutz ist in Deutschland sehr weit gefasst. Nur selten verstoßen daher Kündigungen seites des Arbeitgebers nicht gegen das Kündigungsschutzgesetz. Wer sich nach einer Kündigung zur Wehr setzt, kann oft eine Abfindung erwirken. Die Höhe der Abfindung lässt sich sehr einfach berechnen.
Kündigungsschutzklage der erste Weg zur Abfindung
Mit einer Kündigungsschutzklage kann der Anwalt erreichen, dass Gekündigte wieder in ihr altes Beschäftigungsverhältnis zurückkehren. Weil aber das “Klima” zwischen Angestellten und Chef zu diesem Zeitpunkt schlecht ist, wird sich in den meisten Fällen auf eine Abfindung geeinigt.
Wie hoch muss eine Abfindung mindestens sein?
So hoch muss die Abfindung bei einer rechtswidrigen Kündigung mindestens ausfallen:
In der Firma gearbeitet (Jahre) | Monatsgehälter | Durchschnittsverdienst* Ost | Durchschnittsverdienst* West |
---|---|---|---|
1 | 0,5 | 1.330 Euro | 1.488 Euro |
2 | 1 | 2.660 Euro | 2.975 Euro |
3 | 1,5 | 3.990 Euro | 4.462 Euro |
4 | 2 | 5.320 Euro | 5.950 Euro |
5 | 2,5 | 6.650 Euro | 7.438 Euro |
6 | 3 | 7.980 Euro | 8.925 Euro |
7 | 3,5 | 9.310 Euro | 10.412 Euro |
8 | 4 | 10.640 Euro | 11.900 Euro |
9 | 4,5 | 11.970 Euro | 13.388 Euro |
10 | 5 | 13.300 Euro | 14.875 Euro |
Ohne Druck werden die meisten Arbeitgeber keine Abfindung anbieten. Viele Chefs gehen davon aus, dass die Mitarbeiter nicht das Kündigungsschutzgesetz kennen. In der Tat lassen viele Gekündigte ihren Anspruch auf eine Abfindung verfallen.
Die Frist ist auch kurz: Innerhalb von 3 Wochen müssen Gekündigte gegen die Kündigung vorgehen.
Wie hoch ist die Abfindung?
Um einen möglichen Abfindungsanspruch zu ermitteln, bedarf es einer konkreten Rechung. Ein Abfindungsrechner kann schon einmal vorab anzeigen, welchen Anspruch man erzielen könnte. Einen kostenfreien Abfindungsrechner findet man hier. Die meisten Anwälte verlangen ihre Gebühren, egal ob sie für den Mandanten eine Abfindung erreichen oder nicht.