Historische Änderungen bei der Rente: Diese Regeln fallen weg

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Ab dem 1. Januar 2026 tritt die gesetzliche Rentenversicherung in eine neue Phase ein. Was schon vor Jahren angelegt wurde, erreicht nun seine volle Wirkung: Die sogenannten Vertrauensschutzregelungen, die bislang einen früheren und oftmals günstigeren Rentenzugang ermöglichten, gelten für alle Personen mit Geburtsdatum ab dem 1. Januar 1964 nicht mehr.

An ihre Stelle rücken dauerhaft höhere Altersgrenzen und – je nach Rentenart – deutlich spürbare Abschläge beim vorgezogenen Bezug.

Warum es überhaupt Vertrauensschutzregelungen gab

Als der Bundestag 2007 die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre beschloss, war klar, dass ein Kahlschlag bei den bis dahin geltenden Schutzrechten politisch nicht vermittelbar gewesen wäre. Deshalb sah das Gesetz Übergangsvorschriften vor, die allen vor 1964 Geborenen eine Art Bestandsschutz zugestanden.

Dieses „Schonvermögen“ innerhalb des Rentenrechts sicherte entweder niedrigere Abschläge oder ein insgesamt früheres Renteneintrittsalter. Mit dem Jahr 2026 endet diese Übergangsphase für den ersten vollständigen Jahrgang nach der Stichtagsgrenze endgültig.

Was sich an der Regelaltersrente konkret ändert

Für Versicherte des Jahrgangs 1964 gibt es künftig nur noch eine einzige Schwelle: den 67. Geburtstag. Erst mit dessen Vollendung entsteht Anspruch auf die abschlagsfreie Regelaltersrente, vorausgesetzt es liegen mindestens fünf Jahre Beitragszeiten vor.

Dagegen profitieren alle, die noch 1963 oder früher geboren wurden, weiter von den abgestuften Altersschwellen des § 235 SGB VI. Diese Abstufungen laufen jedoch ebenfalls aus, sobald die betroffenen Jahrgänge die jeweils letzte Stufe durchschritten haben.

Langjährig Versicherte müssen tiefer in die Tasche greifen

Wer sich auf die Altersrente für langjährig Versicherte stützt, wird die Veränderung unmittelbar spüren. Zwar bleibt es bei der Wahlmöglichkeit zwischen einem abschlagsfreien Rentenbeginn mit 67 Jahren und einem vorgezogenen Start mit 63 Jahren.

Doch der maximale Kürzungsfaktor steigt für alle 1964 Geborenen auf 14,4 Prozent. Das klingt abstrakt, bedeutet aber je nach Monatsrente leicht Verluste im dreistelligen Bereich.

Ein Jahrgang älter, also 1963, zahlt bei Rentenbeginn 2026 noch 13,8 Prozent; danach greift die neue Höchstgrenze.

Schwerbehinderte spüren den Einschnitt zuerst

Die deutlichste Zäsur zeigt sich in der Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Zum 1. Januar 2026 können erstmals Personen des Jahrgangs 1964 mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 frühestmöglich ihre Rente beantragen – aber nur noch mit 62 Jahren und bei einem Abschlag von unverändert 10,8 Prozent.

Die bislang geltenden früheren Zugangsmöglichkeiten nach § 236a SGB VI entfallen. Abschlagsfrei erreicht derselbe Jahrgang sein Ziel erst mit 65 Jahren im Jahr 2029.

Auch hier gilt: Jede und jeder, die vor 1964 zur Welt kam, darf nach den alten, günstigeren Tabellenwerten in den Ruhestand wechseln, solange der eigene Geburtsjahrgang noch nicht vollständig durch das System gelaufen ist.

Besondere Langzeitversicherte: Eine privilegierte, aber verschlankte Gruppe

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte bleibt das Wunschziel vieler Menschen, denn sie ist grundsätzlich abschlagsfrei. Doch das Privileg ist teuer erkauft: 45 Wartejahre sind erforderlich. Für den Jahrgang 1964 liegt die Altersgrenze nun einheitlich bei 65 Jahren.

Frühere Starttermine, wie sie § 236b SGB VI älteren Jahrgängen noch erlaubt, wird es nicht mehr geben. Damit verliert diese Rentenart einen Teil ihres früheren Charakters als „Hintertürchen“ für einen vorzeitigen Austritt aus dem Arbeitsleben.

Individuelle Folgen – und warum frühzeitige Planung unverzichtbar ist

Die formalen Einschnitte betreffen Millionen von Versicherten, doch ihre konkrete Auswirkung ist höchst individuell. Wer mit 61 oder 62 Jahren gesundheitlich angeschlagen ist, wird die fehlende frühere Ausweichmöglichkeit besonders hart spüren.

Wer dagegen in Vollzeit weiterarbeitet, sammelt zusätzliche Entgeltpunkte und kann die Abschläge teilweise kompensieren. Entsprechend wichtig ist eine rechtzeitige Rentenplanung.

Schon fünf Jahre vor dem gewünschten Ausstieg sollte jede Versicherte und jeder Versicherte eine umfassende Rentenauskunft anfordern, um Szenarien mit und ohne Abschläge vergleichen zu können.

Stellschrauben für die Zeit nach 2026

Zwar verschieben sich die Rentenzugänge nach hinten, doch es existieren legale Wege, das Netto zu stabilisieren. Aufstockungsbeiträge nach § 187a SGB VI können Abschläge mildern oder ganz ausgleichen.

Wer freiwillig länger arbeitet, erhält neben zusätzlichen Entgeltpunkten einen Rentenzuschlag von 0,5 Prozent pro Monat des Hinausschiebens nach Erreichen der Regelaltersgrenze.

Nicht zuletzt gewinnen betriebliche und private Vorsorgeformen weiter an Bedeutung, um Versorgungslücken einzuhegen.

Ein Appell für Weitsicht und Transparenz

2026 markiert keine plötzliche Krise, sondern den konsequenten Abschluss einer Übergangsphase, die fast zwei Jahrzehnte währte. Dennoch überrascht der Moment viele, die ihre Ruhestandsplanung auf veralteten Annahmen aufgebaut haben. Umso wichtiger ist es, die eigene Rentenbiografie jetzt zu prüfen, Beratung wahrzunehmen und gegebenenfalls private Vorsorgeinstrumente nachzujustieren.