Bürgergeld: Wenn Nichterreichbarkeit des Jobcenters zum Bußgeld führt

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Wer Bürgergeld bezieht, muss so genannte Mitwirkungspflichten erfüllen, sonst kann der Leistungsbezug teilweise oder sogar ganz gestrichen werden. Was passiert, wenn das Jobcenter nicht erreichbar ist, zeigt der aktuelle Fall, über den der Sozialverein “Aufrecht e.V.” berichtet.

Briefe an das Jobcenter gehen regelmäßig verloren

“Immer wieder hören wir von Betroffenen, dass die Post, die sie in die Jobcenter-Briefkästen werfen, angeblich nicht ankommt”, berichtet Vereinsmitglied Ulrich Wockelmann.

Denn mit der Einführung der E-Akte werden die postalischen Rückmeldungen zur Weiterverarbeitung an ein externes Scan-Center geschickt.

Und genau hier scheint das Problem zu liegen, denn die Post kommt offenbar nicht im Jobcenter an. Bürgergeld-Beziehende müssen daher immer wieder die Unterlagen erneut einreichen, um Leistungseinstellungen zu vermeiden.

Schlechte telefonische Erreichbarkeit der Jobcenter

Zudem ist die telefonische Erreichbarkeit in den Jobcentern oft sehr schlecht. In einem Fall hat das Jobcenter Märkischer Kreis jetzt ein Bußgeldverfahren wegen Sozialleistungsbetrugs durch Verletzung der Mitwirkungspflicht eingeleitet.

“Die Beschuldigte wehrte sich energisch und verwies auf mehrere Mails und Telefonate. Doch das Jobcenter bestritt, diese erhalten zu haben”, berichtet Wockelmann.

Das Problem: Das Jobcenter Kreis Unna betreibt offenbar kein eigenes Servicecenter. Stattdessen werden die Anrufe an das Callcenter der Bundesagentur für Arbeit weitergeleitet. Eine Auftragsdatenverarbeitung liege daher nicht vor. Auch in anderen Jobcentern werden die Anrufe weitergeleitet.

Bürgergeld- Beziehende in der Bringschuld

Ändert sich die Einkommenssituation, z.B. durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, sind Bürgergeld-Beziehende in der “Bringschuld”. Wer dann nicht nachweisen kann, dass er oder sie die Arbeitsaufnahme gemeldet hat, hat in einem Gerichtsverfahren meist schlechte Karten.

“Kommt der Fall vor Gericht, muss der Betroffene seine Haut verteidigen”, sagt Wockelmann. “Die Unschuldsvermutung als hohes Rechtsgut gilt in Jobcenter-Verfahren so gut wie nicht”, beklagt der Vereinsvorsitzende. Es zeige sich, “dass auch die Amtsermittlungspflicht von Staatsanwaltschaft und Richtern kaum wahrgenommen wird”.

Ähnlicher Fall

Über einen ähnlichen Fall haben wir bereits hier berichtet. Nur durch eine Zeugenaussage einer Jobcenter-Mitarbeiterin konnte vor Gericht eine Strafzahlung abgewendet werden.

Die Vorsichtsmaßnahmen sind wichtig

Damit es erst gar nicht so weit kommt, sollten Leistungsbeziehende folgende Vorkehrungen treffen, um später im Widerspruchsverfahren oder vor Gericht Beweise vorlegen zu können.

Ein wichtiges Mittel zum Nachweis, dass alle Unterlagen fristgerecht eingereicht wurden, ist die Eingangsbestätigung. Denn gerade bei Widersprüchen kommt es auf eine zügige Bearbeitung und die Einhaltung der Fristen an. Die Behörde bestätigt den Empfang der Unterlagen.

Weitere wichtige Maßnahmen sollten immer getroffen werden:

  • Deckblatt mit der Aufschrift “Eilige Unterlagen – bitte sofort bearbeiten”, auch als Vorblatt, um den Datenschutz zu wahren.
  • “Folgende Unterlagen wurden eingereicht” für den Sachbearbeiter des Jobcenters, ebenfalls in Kopie als Nachweis
  • Benachrichtigungszettel für den Sachbearbeiter des Jobcenters, falls Unterlagen auf dem Postweg verloren gehen.
  • bei Faxversand Sendebericht aufbewahren
  • Brief mit einem Zeugen beim Jobcenter abgeben
  • Brief per Post mit Empfangsbestätigung versenden

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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