Hartz IV: Wann das Jobcenter ein Darlehen gewähren muss

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Das Hartz IV System aber auch das künftige Bürgergeld kennt nur pauschale Leistungen. Bedarfe sind allerdings oft individuell und werden entweder durch Mehrbedarfe abgedeckt oder durch zinslose Darlehen.

Fakt ist aber, dass nur in schwierigen Lebenslagen zinsfreie Darlehen seitens des Jobcenter gewährt werden.

Der Nachteil: Ein Darlehen seitens des Leistungsträgers  muss von den Regelleistungen an das Jobcenter monatlich abgestottert werden.

 

Zuvor sollte jedoch geprüft werden, ob ein Mehrbedarfsanspruch oder Möglichkeiten für ein Einstiegsgeld bestehen.

Voraussetzungen eines Darlehens vom Jobcenter

Neben der teilweise schwer zu bekommenden Darlehen einer Bank oder einer Privatperson, besteht in einigen Fällen die Möglichkeit ein Darlehen beim Jobcenter zu beantragen. In folgenden Fällen sollten Sie die Beantragung eines Darlehens vom Jobcenter in Betracht ziehen:

  • Ersatzbeschaffung defekter Haushaltsgeräte (z.B. Kühlschrank, Waschmaschine),
  • Nebenkostennachzahlungen oder Verzug bei der Bezahlung von Stromrechnungen (wenn andernfalls eine Abschaltung droht),
  • Einmalige Sonderleistungen (z.B. Anschaffung eines Schreibtisches für ein Schulkind),
  • Übernahme von Mietschulden (bei drohender Wohnungslosigkeit),
  • Anschaffungs- oder Reparaturkosten für ein Kfz, das für die Erwerbstätigkeit benötigt wird,
  • Überbrückungsdarlehen bei finanziellen Lücken (z.B. Wechsel von ALG 2-Leistungsbezug zu Altersrente).

Die genannten Beispielsfälle sind anschaulich für eine notwendige Voraussetzung bei der Antragstellung: die finanzielle Notlage. Eine Finanzierung darf nicht aufschiebbar sein und kann von Ihnen auch nicht durch andere Mittel (z.B. kleine Rücklagen, Leihe von Verwandten) gedeckt werden.

Antragsstellung eines Darlehens beim Jobcenter

Sie können einen Darlehensantrag beim Jobcenter jederzeit stellen. Den Antrag dazu können Sie direkt auf gegen-hartz.de erstellen. Allerdings sollten Sie beachten, dass die gesetzlich festgelegte Bearbeitungszeit Ihres Antrags beim Jobcenter sechs Monate beträgt.

Geschieht bis zu dem Ablauf der sechs Monate nichts, besteht die Möglichkeit Untätigkeitsklage einzulegen.

Damit es nicht so weit kommt, ist es ratsam, dass Sie bei der Antragsstellung noch einmal schriftlich auf die Dringlichkeit Ihres Antrages hinweisen.

Zusätzlich sollten Sie jedem Darlehensantrag einen Nachweis beilegen, dass die Anschaffung notwendig und dringend ist. Dafür können Belege, Rechnungen oder auch Atteste beigefügt werden.

Konditionen von Jobcenter-Darlehen

Es ist wichtig, dass Sie sich darüber im Klaren sind, dass die erste monatliche Rückzahlungsrate bereits im Folgemonat der ersten Auszahlung fällig ist.

Das Jobcenter behält sich die Tilgungsraten ein, hierdurch wird der ausgezahlte Regelsatz automatisch um den Rückzahlungsbetrag verringert. Der Rückzahlungsbetrag darf dabei jedoch 10 % des Regelsatzes nicht übersteigen.

10 Prozent vom Regelsatz für die Rückzahlung

Erhalten Sie Ihr Darlehen im Oktober und ist Ihr Regelsatz 449,- EUR (Eckregelsatz für Alleinstehende), darf das Jobcenter die Auszahlungen Ihrer Leistungen bereits ab November (Folgemonat der Darlehensauszahlung), bis zur vollständigen Rückzahlung des Darlehensbetrages um bis zu 44,90 EUR senken.

Auch bei mehreren laufenden Darlehensrückzahlungen dürfen die monatlichen Raten für die Rückzahlung von Darlehen insgesamt nicht mehr als 10 % Ihres Regelsatzes betragen.

Ein Vorteil von Jobcenter-Darlehen: die Gewährung ist zinsfrei, wodurch Sie nur den tatsächlich gewährten Darlehensbetrag rückzahlen müssen.

Beim Bürgergeld ab 2023 sollen ähnliche Regelungen getroffen werden, die allerdings noch nicht gesetzlich beschlossen sind.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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