Bürgergeld: Unterlagen an das Jobcenter verloren

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Behauptet das Jobcenter, die übersandten Unterlagen seien nicht angekommen, kann dies schwerwiegende Folgen für den Leistungsanspruch haben. Ansprüche oder Fristen können verloren gehen. Daher ist es wichtig, Vorkehrungen zu treffen, um die Absendung später nachweisen zu können.

Verschwundene Unterlagen – wie kann man beweisen, dass man alles geschickt hat?

Immer wieder kommt es vor, dass das Jobcenter behauptet, bestimmte Unterlagen seien nicht angekommen. Das Fatale daran ist, dass dadurch Bürgergeld-Ansprüche verloren gehen. Deshalb sollte man immer vorsorgen.

Es ist wichtig, bei der Abgabe wichtiger Unterlagen beim Jobcenter Vorkehrungen zu treffen, damit nicht im Nachhinein behauptet werden kann, die Unterlagen z.B. für die Beantragung von Leistungen seien nicht eingereicht worden.

Achtung: Immer wieder gehen wichtige Unterlagen im Jobcenter verloren. Die Behörde behauptet oft, die Unterlagen seien nie etwas abgeschickt worden. Um das zu verhindern, sind folgende Schritte wichtig!

Schritt für Schritt: Unterlagen nachweisen

  • ein Deckblatt mit der Aufschrift “Eilige Unterlagen – bitte sofort bearbeiten”, auch als Deckblatt, um den Datenschutz zu wahren.
  • “Folgende Unterlagen wurden eingereicht” für den Mitarbeiter, auch eine Kopie für den Transferempfänger als Nachweis, die Unterlagen beiheften
  • Informationsschreiben für den Sachbearbeiter des Jobcenters, falls Unterlagen im Haus verloren gehen.
  • Empfangsbestätigung in der Behörde unterschreiben lassen
  • bei Faxversand Sendebericht aufbewahren
  • Brief unter Zeugen einwerfen
  • Brief mit Empfangsbestätigung per Post versenden

Auch wenn es mehr Arbeit bedeutet, lohnt sich diese Arbeit, da Leistungsbeziehende nicht mehr in den Verdacht geraten, ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen zu sein. Denn jetzt sind die Sachbearbeiter in der Pflicht nachzuweisen, dass die Unterlagen ordnungsgemäß weitergeleitet wurden.

Beschwerde beim Kundenreaktionsmanagement

Sollten Bürgergeld-Beziehende trotz dieser Vorkehrungen den Verdacht haben, dass Mitwirkungspflichten nicht erfüllt wurden, können sie sich direkt an die Bundesagentur für Arbeit BA Nürnberg, Kundenreaktionsmanagment, Regensburger Straße 104, 90478 Nürnberg oder an die für das Bundesland zuständige Bundesagentur für Arbeit – Regionaldirektion wenden.

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Dort beschweren Sie sich über das Jobcenter oder den Mitarbeiter und schildern den Sachverhalt schriftlich. Von dort erhält man nach 2-3 Wochen einen Bescheid. Das hilft nicht viel, aber das Jobcenter muss dann auf den Brief reagieren und es wird geprüft. (Luise Müller, Suhl, Erwerbslosenberatungsstelle)

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