Hartz IV und Kurzarbeitergeld: Jobcenter fordern jetzt Sozialleistungen zurück!

Lesedauer < 1 Minute

Wegen der „Corona-Krise“ wurde die Beantragung von Sozialleistungen für Kurzarbeiter und ALG II-Bezieher erleichtert. Die Sozialgerichte erwarten jetzt einen massiven Anstieg an Verfahren, weil die Jobcenter beginnen, ausgezahlte Leistungen zurückzufordern.

Ab Oktober werden die Hartz IV-Leistungen geprüft!

Wegen der akuten Arbeitsmarktsituation aufgrund der „Corona-Krise“, in der viele Arbeitnehmer in die Kurzarbeit gedrängt oder gekündigt wurden, hatte die Agentur für Arbeit die Vermögensprüfung der Antragsteller ausgesetzt. Auf Grundlage einer gesetzlichen Regelung zur Vereinfachung des Zugangs zu Sozialleistungen finden bis zum 30. September 2020 keine Vermögensprüfungen der Antragsteller statt.

Sozialgerichte nehmen Regelbetrieb wieder auf

Die Sozialgerichte, die mittlerweile ihren Regelbetrieb wieder aufnehmen, rechnen mit einem massiven Verfahrensaufkommen. Denn für die vereinfacht bewilligten Mittel, die bereits ausgezahlt wurden, beginnen die Jobcenter bald, nachträgliche Vermögensprüfungen vorzunehmen.

Antragsteller, die während der „Corona-Krise“ Sozialleistungen wie Hartz IV oder Kurzarbeitergeld empfangen haben, obwohl sie über ein „erhebliches, verwertbares Vermögen“ von 60.000 Euro und 30.000 für jedes weitere berücksichtigte Haushaltsmitglied verfügen, werden dann mit Rückzahlungsforderungen konfrontiert.

Kurzarbeitergeld und Hartz IV müssen zurückgezahlt werden

Stellt sich bei der Prüfung heraus, dass gemessen am Vermögen des Antragstellers zu viel ALG II oder Kurzarbeitergeld gezahlt wurde oder dieser gar keinen Anspruch auf Sozialleistungen gehabt hätte, werden die Jobcenter die zu viel ausgezahlten Beträge zurückfordern. Dies erfolgt im Rahmen eines Erstattungs- bzw. Änderungsbescheides.

Zahlen die angemahnten Sozialleistungsempfänger den zurückgeforderten Betrag nicht, werden die Jobcenter Verfahren vor den Sozialgerichten einleiten. Dies können aber auch die Sozialleistungsempfänger selbst tun, indem sie Widerspruch gegen die Rückforderung einlegen, falls diese nicht rechtens ist.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...