Hartz IV trotz Vollzeitjob

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Die Überlastung der Jobcenter hat einen neuen Tiefpunkt erreicht. Eine Folge der überarbeitenden Jobcenter-Mitarbeiter war, dass Hartz IV-Leistungsberechtigte aufgrund der langen Bearbeitungszeiten kein Hartz IV erhalten haben. Jetzt erhalten jedoch auch Personen trotz mitgeteilter Vollzeitbeschäftigung Hartz IV-Leistungen.

Hartz IV-Leistungen fließen weiterhin

Eigentlich ist die Zahlung der Hartz IV-Leistung jeden Monat eine erfreuliche Nachricht. Zumindest für Hartz IV-Bedürftige. Es gibt jedoch auch Menschen, die Angst davor haben, weiterhin jeden Monat Hartz IV-Leistungen zu erhalten. Nämlich Personen, die überhaupt nicht mehr leistungsberechtigt sind.

Vollzeitbeschäftigung wurde dem Jobcenter mitgeteilt

Normalerweise sollte das Jobcenter die Hartz IV-Leistungen einstellen, sobald feststeht, dass der Hartz IV-Bezieher durch seine Vollzeitbeschäftigung seinen Lebensunterhalt selbst finanzieren kann. Ein ehemaliger Hartz IV-Bezieher teilt nun mit, dass er dem Jobcenter dieses Jahr im Februar mitgeteilt habe, dass er nicht mehr auf Hartz IV angewiesen sei. Trotzdem erhält er weiterhin den Regelsatz und die Kosten für seine Wohnung.

Keine Reaktion des Jobcenters

Das Jobcenter reagiert, wie gewohnt, jedoch nicht auf die Briefe, Anrufe und E-Mails des ehemaligen Hartz IV-Beziehers. Eine Rücküberweisung der Hartz IV-Leistungen sei so nicht möglich. Vielmehr müsse er auf eine Rückzahlungsaufforderung des Jobcenters warten.

Rückfragen beim Jobcenter führen zu keinem Ergebnis

Das Jobcenter will auch nach Rückfragen nicht zu diesem Fall sagen. Es beruft sich auf den Datenschutz. Eine Weiterzahlung der Leistung erfolgt angeblich, weil noch Fragen bestehen oder eine Rückmeldung des „Hartz IV-Beziehers“ fehlt. Weiterhin könne man laut Aussage des Jobcenters auch mit einer Vollzeitbeschäftigung hilfebedürftig sein und Hartz IV-Leistungen beziehen. Dies ist mit einem Gehalt von 1.400 EUR monatlich jedoch eher fragwürdig.

Hartz IV-Bezieher haben Angst

Die Überarbeitung des Jobcenters löst Angst bei den Betroffenen aus. Personen, die auf die Leistungen angewiesen sind und keine erhalten, können ihren Lebensunterhalt nicht finanzieren und leben unterhalb des Existenzminimums. Die anderen haben Angst wegen Sozialleistungsbetrug angezeigt zu werden, da sie weiterhin Leistungen erhalten, jedoch gar keinen Anspruch mehr hierauf haben.

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