Hartz IV: Teilhabe am Arbeitsmarkt ist ein Erfolg

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Das Programm „Teilhabe am Arbeitsmarkt“, bei dem sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze direkt von der Agentur für Arbeit gefördert werden und so die langfristige Wiedereingliederung von Menschen, die langfristig von Arbeitslosigkeit und Hartz IV betroffen sind, ermöglichen soll, ist ein Erfolg. Das hat der Paritätische Gesamtverband in einer aktuellen Expertise herausgearbeitet. Demnach ist die passive Förderung zielführender und gewinnbringender für Betroffene und Staat.

„Teilhabe am Arbeitsmarkt“ führt zur langfristigen Eingliederung

Im Rahmen der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ wurden 2021 über 42.000 Arbeitsplätze auf Grundlage von § 16i SGB II finanziert oder teilfinanziert. Das Konzept sieht vor, dass die Jobcenter Arbeitsplätze, die von Langzeitarbeitslosen besetzt werden, besonders fördern, um der schwierigen Vermittlungssituation Rechnung zu tragen. Daher werden die Lohnkosten der Stellen in den ersten zwei Beschäftigungsjahren zu 100 Prozent erstattet, sofern es sich um tarifgebunene Stellen handelt, alle anderen werden auf Mindestlohnniveau erstattet. Bei diesen steuer- und sozialversicherungspflichtigen Stellen ist lediglich die Arbeitslosenversicherung ausgenommen. Im dritten bis fünften Jahr erstattet das Jobcenter 70 bis 90 Prozent der Lohnkosten. Ursprünglich war das Programm 2018 mit einer Testphase gestartet und dann verlängert worden.

Studien zeigen, dass durch die so vermittelten Stellen die Lebenszufriedenheit der Betroffenen steigt. Dennoch gibt es Verbesserungsbedarf. Denn viele der finanzierten Stellen sind nur auf zwei Jahre befristet und nicht auf die angedachten vier Jahre. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hatte diesbezüglich bereits eine Nachregulierung gefordert.

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Beschäftigung statt Arbeitslosigkeit finanzieren

In der Expertise „Mehr Rückenwind für den Sozialen Arbeitsmarkt“ des Paritätischen Gesamtverbandes haben Tina Hoffmann und Dr. Andreas Aust herausgearbeitet, dass die Fördermaßnahmen sowohl die Ausgaben nach dem SGB II verringern, als auch bei etwa 40.000 Betroffenen 40 Millionen Euro als Einkommenssteuer in den Staatshaushalt zurückfließen. Das ist etwa ein Drittel der jeweiligen Förderung. Hinzu kommen noch Mehreinnahmen durch gesteigerte Kaufkraft. Durch die Förderung sind etwa zwei Drittel der Betroffenen nicht mehr hilfebedürftig und scheiden aus dem Sozialleistungsbezug aus.

Die Förderung des Programms „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ entspricht dem Prinzip des Passiv-Aktiv-Transfers, das heißt, anstatt mit Soziallesitungen Arbeitslosigkeit zu finanzieren, und so nebenbei gesagt Menschen in Armut zu halten, führt die gezielte Investition in Arbeitsplätze zu einer langfristigen Verbesserung der Situation der Betroffenen und verursacht durch zurücklaufende Staatseinnahmen insgesamt weniger Kosten. Der Paritätische fordert, das Prinzip im SGB II zu verankern, die Pauschalen transparent festzulegen und das Programm zu entfristen. Außerdem soll die Zahl der geförderten Arbeitsplätze auf 100.000 ausgebaut werden. Ursprünglich hatte die Regierung von 150.000 Stellen als Ziel gesprochen, doch davon ist sie noch weit entfernt.

Bild: harbucks / AdobeStock

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