Hartz IV und Jobsuche: Wenn ein Praktikum zum richtigem Verhängnis wird

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Ein 37-Jähriger Hartz IV Bezieher aus Lüdenscheid stand vor der Anklagebank. Sein Vergehen: Ein Praktikum bei einem Reifenhändler. Das Jobcenter zog ihn deshalb vor Gericht.

Viel Ärger wegen aktiver Jobsuche hat ein Mann aus Lüdenscheid. Statt auf Vermittlungsangebote durch das Jobcenter zu warten, suchte sich der Angeklagte selbstständig einen Praktikumsplatz bei einem Reifenhändler. Das sei besser als nichts, sagt er. Doch das Jobcenter wirft dem Betroffenen vor, zeitweise Hartz IV bezogen zu haben.

Eine Vorstrafe würde den Ausbilungsplatz gefährden

Eigentlich möchte der Lüdenscheider als Fachkraft für Schutz und Sicherheit arbeiten und dafür eine Umschulung machen. Daher sei eine Vorstrafe schlecht. Denn dann dürfe er diese Ausbildung nicht absolvieren.

Vor Gericht verliest die Staatsanwaltschaft die Angklageschrift. Insgesamt 5 Monate habe der Angeklagte zu Unrecht Arbeitslosengeld II Leistungen bezogen. Denn zeitgleich habe er als Praktikant bei einem Reifendienst in Witten gearbeitet.

Anmeldung ohne Wissen des Praktikanten

Der Reifenhändler sei “unseriös”. Denn während des Praktikumsplatzes habe der Chef ihn bei den Behörden angemeldet. Das sei “ohne sein Wissen geschehen”, versichert der Betroffene. Trotzdem habe er nicht die Hartz IV Leistungen beziehen dürfen, sagte er vor Gericht. Einem anderen Hartz IV Bezieher, der nur eine Woche zur Probe dort gearbeitet habe, habe nun das gleiche Problem wie er.

Die Strafverteidigung bat vor Gericht um Milde. „Mein Mandant übernimmt die Verantwortung. Ihm geht es darum, dass er als Sicherheitsfachkraft strafrechtlich unbelastet bleibt.“ Zudem würde der Angeklagte seit Februar diesen Jahres jeden Monat 120 Euro an das Jobcenter zahlen. Bis zur Ausbildungsprüfung werde er alles zurückzahlen. Immerhin 120 Euro pro Monat.

Jobcenter bestand auf Anklage

Das Abzahlen reichte dem Jobcenter allerdings nicht aus, weshalb ein Strafverfahren wegen Leistungsbetrug eingeleitet wurde. Denn bei Hartz IV landen die Menschen schneller vor Gericht, als anderswo. Schon geringe Beträge, die zu Unrecht bezogen wurden, reichen für eine Anklage.

Dennoch neigte der Richter nicht zu einer drakonischen Strafen. „Man muss ihm den beruflichen Werdegang ja nicht verbauen”, sagte Strafrichter Andreas Lyra. Daher werde das Verfahren gegen Zahlung an die Lebenshilfe in Höhe von 300 Euro eingestellt.

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