Hartz IV-Strafen bei Ablehnung eines AfD-Job?

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Schriftliche Anfrage bei der Bundesregierung

Müssen Hartz IV Beziehende auch Jobs annehmen, wenn diese von Parteien wie der AfD ausgeschrieben sind? Denn in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit (BA) bieten immer mal wieder auch Parteien ihre offenen Stellen an. Im Besonderen fiel eine Anzeige der rechtsgerichteten Partei “Alternative für Deutschland” (AfD) auf. Hartz IV Bezieher sind im Grundsatz verpflichtet, sich auf offene Stelle zu bewerben oder Arbeitsangebote durch das Jobcenter anzunehmen. Ansonsten drohen Sanktionen in Form von Leistungskürzungen. Aber ist das auch bei Parteienjobs so?

Linke stellte Anfrage

Die Linkenfraktionschefin Katja Kipping nahm die AfD-Stellenanzeige in der BA-Jobbörse zum Anlass, einmal bei der Bundesregierung nachzufragen, ob bei Ablehnung des AfD-Job Sanktionen für Hartz IV Bezieher drohen. “Um auf Nummer sicher zu gehen, haben wir nachgefragt, ob man sich als Erwerbsloser auf diese Stelle bewerben muss, wenn man keine Sanktionen oder Sperrzeiten befürchten will”, sagt Katja Kipping.

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Die Antwort der Bundesregierung fiel eindeutig aus: “Da es sich bei dem vorliegenden Stellenangebot nicht um ein von der BA betreutes Stellenangebot in der Jobbörse handelt, werden Erwerbssuchende nicht mit Rechtsfolgenbelehrung, die auf Sanktions- und Sperrzeitmöglichkeiten hinweist, dazu aufgefordert, sich auf diese Stelle zubewerben.”

Niemand ist gezwungen

Niemand ist also dazu gezwungen, eine Stelle bei der AfD anzunehmen. Wer dennoch betroffen sein sollte, sollte die Antwort auf die schriftliche Frage der Bundesregierung dem Jobcenter vorzeigen.

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