Hartz IV so richtig berechnen, damit kein Anspruch verloren geht

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Immer wieder weisen wir darauf hin, dass sehr viele Hartz IV Bescheide seitens der Jobcenter falsch berechnet sind. Teilweise gehen Anspruchsberechtigten dreistellige Beträge verloren. Daher fragen viele: “Wie viel muss ich verdienen, damit ich meine Kinder ernähren kann und nicht mehr auf Hartz IV angewiesen bin?” Und immer müssen unsere Anwälte anworten: “Das kommt auf den Einzelfall an.”

Aber um es etwas transparenter zu machen, zeigt der Rechtsanwalt Nassir Jaghoori eine einfache Beispielrechnung eines weniger kompliziertes Antragsfalls.

Grundsätzlicher Hartz IV Anspruch

Der Regelsatz beträgt 446 EUR im Monat. Viele denken, das reiche aus oder sei der gesamte Betrag, den Hartz IV Beziehende zur Verfügung haben. Doch der Eckregelsatz findet sich allein in der Berechnung nicht wieder. Denn es kommt darauf an, ob man mit einem Partner zusammenlebt, wie alt man ist, ob Kinder im Haushalt leben und ob mögliche Mehrbedarfe in Betracht kommen.

Neben dem Regelsatz spielt auch die Miete eine gewichtigte Rolle. Auch, ob der oder die Antragsteller/in über weitere Einkünfte wie Unterhalt, Kindergeld oder einen Minijob verfügt.

Jobcenter berechnet Bedarf

Im Prinzip berechnet die Behörde immer einen Bedarf. Dafür gibt es gesetzlich vorgeschriebene Regeln. Dann wird überprüft, ob weitere Einkünfte bestehen, die den Bedarf zum Teil oder gänzlich decken können. In einem Bescheid teilt das Jobcenter dann mit, wie hoch der errechnete Bedarf ist und welche Anspruch besteht.

Da dieser immer individuell berechnet wird, entstehen ab diesem Zeitpunkt häufig Fehler, weshalb es sich immer lohnen kann, den Hartz-IV-Bescheid online zu überprüfen!

Wie hoch ist der Bedarf für die Familie?

Zunächst errechnet das Jobcenter den Gesamtbedarf der Familie. Im Grundsatz werden die Regelbedarfe plus eventuelle Mehrbedarfe sowie die Unterkunftskosten addiert und Einkommen durch Unterhalt oder Job wieder abgerechnet.

In diesem fiktiven und sehr vereinfachten Beispiel leben Verena und Thomas von einem Regelbedarf von jeweils 389 EUR. Elias Regelbedarf liegt bei 308 EUR, der von Mia bei 250 EUR. Die Wohnung kostet inklusive Heizung 700 EUR. Der Bedarf liegt also bei:

Regelbedarf Verena 389 EUR
Regelbedarf Thomas + 389 EUR
Regelbedarf Elias + 308 EUR
Regelbedarf Mia + 250 EUR
Kosten der Unterkunft + 700 EUR
Bedarf insgesamt 2.036 EUR

Der Bedarf der Familie liegt insgesamt bei 2036 EUR im Monat.

Wie hoch ist das Einkommen der Familie?

Nun errechnet das Jobcenter das Einkommen der Familie. In diesem fiktiven Beispiel hat die Mutter der Familie einen Anspruch auf das Kindergeld. Das Kindergeld wird angerechnet. Anderes Einkommen hat die Familie nicht. Das Einkommen liegt also bei:

Kindergeld Elias 204 EUR
Kindergeld Mia + 204 EUR
Einkommen insgesamt 408 EUR

Das Einkommen der Familie liegt bei 408 EUR monatlich.

Wie viel Geld zahlt das Jobcenter nun aus?

Nun errechnet der Leistungsträger, wie hoch der Anspruch und der Bedarf der Familie ist. Das Kindergeld wird als Einkommen angerechnet. Somit entsteht folgender Auszahlungsbetrag:

Bedarf der Familie 2036 EUR
Einkommen der Familie – 408 EUR
restlicher Bedarf 1.628 EUR

Der errechnete Gesamtbedarf in dem Bescheid

Somit entsteht ein Bedarf von 1628 EUR, den die Familie nicht ohne Hartz IV Leistungen decken kann. In einem Bescheid wird das Jobcenter diesen Bedarf mitteilen und einem Familienmitglied in der Gesamtsumme überweisen.

Mit diesem Betrag muss die Familie alle Kosten decken. Oft wird das Jobcenter, wenn es zu Ausfällen bei Mietzahlungen kommt, auch die Miete direkt an den Vermieter überweisen (§ 22 Abs. 7 SGB II).

Um auf die Eingangsfrage zurück zu kommen. Die Familie muss also über ein Einkommen von mindestens 1628 EUR verfügen, um keine Hartz IV Leistungen mehr beziehen zu müssen. Hat ein Familienmitglied einen Job, spricht man von “aufstockenden Hartz IV Leistungen”.

Statt Hartz IV auch Kinderzuschlag und Wohngeld?

Es kann sich lohnen einmal nachzurechnen, ob man mit Wohngeld, Kinderzuschlag, Einkommen aus Erwerbsarbeit und Kindergeld auch aus Hartz IV “entfliehen” kann. Lesen Sie dazu: Kinderzuschlag oder Hartz IV? Kostenlos kann der Hartz IV Bescheid hier geprüft werden. Weitere Fragen können auch in unserem Forum gestellt werden.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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