Hartz IV-Regelsatz reicht nicht für Strom

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Hartz IV-Bezieher müssen sich in ihrem Alltag sowieso schon auf das aller Nötigste beschränken und häufig reicht es nicht einmal dafür. Zum Beispiel, um die Stromrechnung begleichen zu können.

Falsche Berechnung bei Stromkosten

Das Vergleichsportal Check24 hat kürzlich ermittelt, dass die Stromkosten in allen Bundesländern über dem vorgesehenen Hartz IV-Regelsatz für Energie liegen. Folglich handelt es sich dabei nicht um ein Einzelschicksal, dass mit einem geringeren Verbrauch zu lindern wäre, sondern betrifft alle Hartz IV-Bezieher gleichermaßen.  Demnach werden ihnen bei der Berechnung des Regelsatzes zu wenig Stromkosten einberechnet und ausgezahlt, die schließlich an anderer Stelle fehlen. Dem hinzu kommt, dass der Strom 2019 noch teurer werden soll und diese Kosten trotz minimaler Steigerung des Regelsatzes nicht gedeckt werden können.

Hartz IV-Bezieher müssen im Schnitt 129 Euro dazu zahlen

Die Experten des Portals haben nämlich anhand der durchschnittlichen Stromkosten und dem Hartz IV-Regelsatz für Energie berechnet, dass ein Hartz IV beziehender Single im Jahr um die 129 Euro mehr für Strom bezahlen muss, als der Staat es laut seiner Berechnung vorsieht. 129 Euro sind für Hartz IV-Bezieher viel Geld, welches sie für gewöhnlich nicht zur Verfügung haben.

Der Stromverbrauch sollte daher Teil des Regelsatzes und in diesem komplett beinhaltet sein. Abgesehen von der Verständnislosigkeit darüber, dass es für diese Erkenntnis externe Experten benötigt und die Zuständigen nicht selbst auf dieses Ergebnis bei ihren Berechnungen gekommen sind, sollte diese Fehlkalkulation schnellstmöglich behoben werden. Für Grundlegendes, wie es Strom eben darstellt, sollten Hartz IV-Bezieher nicht auch noch dazu zahlen müssen.

Anbieterwechsel nicht gestattet

Der Grund dieser großen Kluft zwischen dem errechneten Regelsatz und dem tatsächlichen Preis ist, dass man bei der Berechnung von einem durchschnittlichen Strompreis ausgegangen ist, Hartz IV-Bezieher aber häufig bei teuren Grundversorgern gemeldet sind. Ein Wechsel wird ihnen aufgrund der Verschuldung und den daraus resultierenden Schufa-Einträgen allerdings verwehrt, so auch die Möglichkeit einen niedrigeren Preis zu zahlen.

Ein Teufelskreis, der dazu führt, dass sich Hartz IV-Bezieher weiterhin verschulden und ihnen der Strom im schlimmsten Fall sogar abgestellt wird, wenn sie ihn nicht bezahlen können. Wem es also gestattet ist, der sollte sich schleunigst informieren und gegebenenfalls den Stromanbieter wechseln. Auf eine faire Anpassung des Regelsatzes wird man erfahrungsgemäß vergeblich warten.

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