Hartz IV reicht nicht für die Stromrechnung aus

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Hartz IV-Bezieher erhalten zu wenig Geld, um die Stromrechnung zu begleichen. Ein Ausgleich der Mehrkosten für Strom durch Minderausgaben bei Nahrung, Bekleidung oder Freizeitaktivitäten ist für Hartz IV-Bezieher so gut wie unmöglich.

35,05 EUR sind für die Stromkosten vorgesehen

Ein alleinstehender Hartz IV-Bezieher erhält monatlich 416,00 EUR Regelsatz. Hiervon sind 35,05 EUR für Stromkosten vorgesehen. Für Hartz IV-Bezieher, die ihr Warmwasser mit einem Durchlauferhitzer erwärmen, gibt es noch einmal einen Mehrbedarf in Höhe von 9,57 EUR. Mit dem Regelsatz ist leidglich ein Leben am Existenzminimum möglich. Ein Ansparen von Rücklagen für eventuelle Stromnachzahlungen oder das Einsparen anderer Kosten ist somit nicht durchführbar.

Stromkosten sind höher

Die Verbraucherzentrale NRW rechnete Strompreise, Stromverbräuche und die elektrische Warmwasserzubereitung in mehreren Szenarien aus und kam zu dem Ergebnis, dass einem alleinerziehendem Hartz IV-Bezieher mit einem Kind 22,40 EUR pro Monat für die Stromkosten fehlen würde.

Regelbedarf spiegelt die Bedürfnisse von Hartz IV-Beziehern nicht wieder

Der ausgezahlte Regelbedarf kann die realen Bedürfnisse eines Hartz IV-Beziehers nicht decken. Bei einem durchschnittlichen Verbrauch bei durchschnittlichen Stromkosten wird der für Strom vorgesehene Betrag in Höhe von 35,05 EUR in jedem Fall überschritten. Hartz IV-Bezieher müssen ihren Stromverbrauch im Umkehrschluss extrem einschränken, da sie ansonsten in der Energieschuldenfalle landen.

Neuberechnung der Regelbedarfe für Strom und Warmwasser

Um Hartz IV-Bezieher vor dieser Schuldenfalle zu bewahren, ist eine Neuberechnung der Regelbedarfe für Haushaltsenergie und Warmwasser anhand der aktuellen Strompreise angebracht. Regionale Preisunterschiede werden hierbei zwar nicht berücksichtigt, Hartz IV-Bezieher könnten jedoch die Übernahme der durch die Region entstandenen Mehrkosten beantragen.

Dezentrale Warmwasserbereitung führt zu weiteren Problemen

Die Kosten für Strom und Warmwasserbereitung werden nicht getrennt berechnet. Bei der Stromzahlung ist somit nicht ersichtlich, welche Kosten sich auf den normalen Strom und welche sich auf die Warmwassererwärmung beziehen. Dies führt zu weiteren Problemen. Hartz IV-Bezieher könnten zwar die Übernahmen der tatsächlich höheren Mehrkosten für die Warmwassererzeugung neben der Pauschale für die dezentrale Warmwasserzubereitung beantragen, aufgrund der fehlenden Nachvollziehbarkeit der Kosten erweist sich eine Übernahme als schwierig.

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