Hartz IV Regelsatz steigt ab 2020 – Doch nur eine Anpassung

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Hartz IV Eck-Regelsatz steigt ab Januar 2020 um 8 Euro

Ab dem 1. Januar 2020 steigt der Hartz IV Eckregelsatz (Alleinstehender) um acht Euro je Monat. Betroffen von der Erhöhung sind etwa 5,6 Millionen Menschen in Deutschland. Das ergeht aus einem Verordnungsentwurf von Bundesarbeitsministeriums.

Eckregelsatz bedeutet, dass sich die Erhöhungen prozentual an den Regelleistungen eines Alleinstehenden orientieren. Die Erhöhungen sollen ab 1. Januar 2020 in Kraft treten. Das ergeht aus einem Verordnungsentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Dieser soll heute das Bundeskabinett beschließen.

Ein alleinstehender Hartz IV Bezieher soll 8 Euro mehr, also statt 424 EUR nun 432 EUR erhalten. Eheleute oder Partner in einer Bedarfsgemeinschaft erhalten demnach 382 Euro, also 7 Euro mehr.

Hartz IV Regelsatz ab 2020 in der Übersicht

  • Hartz IV Eckregelsatz: 432 Euro (vorher 424 Euro, 8 Euro mehr)
  • Erwachsene in einer Bedarfsgemeinschaft: 389 Euro (vorher 382 Euro, 7 Euro mehr)
  • 15- bis 17-jährige angehörige Kinder der Bedarfsgemeinschaft – 328 Euro (vorher 322 Euro, 6 Euro mehr)
  • Kinder von 6 bis 13 Jahren – 308 Euro (vorher 302 Euro, 6 Euro mehr)
  • Kinder bis einschl. 5 Jahre – 250 Euro (vorher 245 Euro, 5 Euro mehr)

Jährliche Anpassungen durch das Bundesverfassungsgericht angemahnt

Jedes Jahr werden die ALG II-Regelleistungen überprüft und festgelegt. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuletzt diese Regellung angemahnt und sie ist auch im Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) festgelegt. Die Regelsätze werden aus einem sogenannten Mischindex errechnet. Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der relevanten Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen.

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Bewusst niedrig gerechnet

Die Anpassungen werden von Erwerbslosengruppen und Experten als “unureichend” bezeichnet, da sie nicht die aktuelle Wirklichkeit der Preissteigerungen darstellen. Zudem handelt es sich hierbei nicht um eine “Erhöhung”, sondern lediglich um eine “Anpassung”, da die Lebenshaltungskosten gestiegen sind. Sozialrechtsexperten werfen der Bundesregierung vor, dass die Bedarfsrechnung absichtlich zu niedrig bemessen wird.

Tipp: Falls Ihr Regelbedarf eventuell falsch berechnet wurde, können Sie den Bescheid hier prüfen lassen. Ist er tatsächlich fehlerhaft, wird kostenlos Widerspruch eingelegt.

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