Neuer Hartz IV-Regelsatz 2019 – so fallen die ALG II-Erhöhungen aus

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Hartz IV-Regelsatz steigt ab 1.1.2019

Die Hartz IV Eck-Regelleistungen steigen zum 1.Januar 2019 um acht Euro im Monat, wenn der Leistungsberechtigte Alleinstehend ist. Damit steigt der Arbeitslosengeld II Regelsatz auf monatlich 424 EUR. In einer Bedarfsgemeinschaft, wenn Ehepartner oder Lebenspartner zusammen in einer Wohnung leben, ebenfalls um 8 EUR auf 382 EUR.

ür Heranwachsende von 14 bis 17 Jahren gibt es eine Erhöhung um 6 EUR auf 322 Euro. Bis zur Vollendendung des sechsten Lebensjahres werden künftig 245 Euro für jedes Kind gezahlt, 5 Euro mehr als bislang. Für Kinder von 6 bis 13 Jahren steigt die Leistung um 6 auf 302 Euro monatlich.

Hier noch einmal die Hartz IV Regelsätze in der Übersicht:

– Alleinerziehende erhalten 424 EUR statt 416 EUR
– Paare in einer Bedarfsgemeinschaft erhalten 382 EUR statt 374 EUR
– Erwachsene im Alter von 18 bis 24 Jahren erhalten 339 EUR statt 332 EUR
– Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren erhalten 322 EUR statt 316 EUR
– Kinder zwischen 7 und 14 Jahren erhalten 302 EURstatt 296 EUR
– Kinder bis 7 Jahre erhalten 245 EURstatt 240 EUR

Sozialverbände und Erwerbslosengruppen kritisieren die ungenügende Erhöhung. Regelmäßig werden die Regelleistungen klein gerechnet. Jedes Jahr werden die Regelleistungen überprüft und festgelegt. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuletzt diese Regellung angemahnt und sie ist auch im Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) festgelegt. Die Regelsätze werden aus einem sogenannten Mischindex errechnet. Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der relevanten Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen.

Tipp: Falls Ihr Regelbedarf eventuell falsch berechnet wurde, können Sie den Bescheid hier prüfen lassen. Ist er tatsächlich fehlerhaft, wird kostenlos Widerspruch eingelegt.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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