Hartz IV Regelsatz steigt ab 2021 um maximal 39 Euro

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Die Regelleistungen bei Hartz IV werden ab Jahresbeginn 2021 zum Teil deutlich steigen. Neu ist, dass nunmehr auch Handykosten in dem Regelsatz berücksichtigt werden. Besonders stark steigen die Regelsätze bei Kindern in sog. Bedarfsgemeinschaften.

Hartz IV Regelsatz ab 2021

Zum 1. Januar 2021 steigen die Regelleistungen für Hartz IV Bezieher. Das ergeht aus einem aktuellen Entwurf des Bundesarbeitsministeriums. Der Entwurf liegt unserer Redaktion vor. So steigt der Eckregelsatz eines alleinstehenden Erwachsenen um 7 Euro auf 439 Euro.

Verhältnismäßig starker Anstieg bei Kindern

Verhältnismäßig stark steigt der Regelsatz der Kinder von 14 bis 17 Jahren. Dieser soll um 39 Euro auf 367 Euro ansteigen. Ebenso sollen die Regelleistungen von Kindern bis zum 5. Lebensjahr um 29 Euro auf künftig 279 Euro. Unverständlicherweise soll allerdings der Satz von Kindern zwischen 6 und 13 Jahren bei 308 Euro zementiert bleiben. Das bedeutet hier bleibt der Satz unverändert.

Verheiratete und Partner, die zusammen in einem Haushalt leben, erhalten ab kommenden Jahr 395 EUR (+ 6 Euro). Junge Erwachsene, die noch zuhause wohnen, haben einen Anspruch auf 351 EUR (+ 6 Euro). Alleinlebende Erwachsene im eigenen Haushalt beziehen dann 439 Euro (+ 7 Euro).

Die neuen Hartz IV-Regelleistungen ab 2021

Hartz IV Regelsatz 2020 Hartz IV Regelsatz 2021
Single-Haushalt 432,00 Euro 439 Euro.
Bedarfsgemeinschaft 389,00 Euro 395,00 Euro
Kinder 14 bis unter 18 Jahre 328,00 Euro 367,00 Euro
Kinder 6 bis unter 14 Jahre 308,00 Euro 308,00 Euro
Kinder 0 bis 5 Jahre 250,00 Euro 279,00 Euro

Handykosten in die Regelleistungen mit eingerechnet

Weiter geht aus dem Entwurf hervor, dass ab dem 1. Januar 2021 Handykosten bei der Herleitung der Hartz IV-Sätze berücksichtig werden sollen. Bislang waren nur Festnetz- und Internetkosten bei der Berechung eingespeist. “Die Nutzung von Mobilfunk, also der Verwendung von Handys, ist heute Bestandteil des Alltags und damit gesellschaftliche Realität”, heißt es im Gesetzentwurf. Der Gesetzgeber kommt damit dem Urteil des Bundesverfassungsgericht von 2010 nach, nach dem auch gesellschaftliche und technische Veränderungen zum soziokulturellen Existenzminimum gehören.

Warum steigt der Hartz IV Satz für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren nicht?

Warum aber wurde der Regelsatz für Kinder zwischen 6 und einschließlich 13 Jahren nicht erhöht? Das Bundesarbeitsministerium begründet das so: Der Regelbedarf wird anhand der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe ermittelt. Obwohl die Bedürfnisse eines jeden Einzelnen unterschiedlich sind, werden die Bedarfe pauschal berechnet und ausgezahlt.

Nur über die Mehrbedarfe können Leistungsbezieher höhere Zahlungen erreichen, wenn der Mehrbedarf anerkannt wird. Die Mehrbedarfe orientieren sich prozentual an den Regelleistungen.

Für die Ermittlung wird ein Rechenverfahren verwendet, dass sich statistisch errechnet. Das Rechenverfahren wird schon länger kritisiert. Die Anpassungen werden von Erwerbslosengruppen und Experten als “unureichend” bezeichnet, da sie nicht die aktuelle Wirklichkeit der Preissteigerungen darstellen. Zudem handelt es sich hierbei nicht um eine “Erhöhung”, sondern lediglich um eine “Anpassung”, da die Lebenshaltungskosten gestiegen sind.

Nach eben dieser Berechnung hätten Kinder zwischen 6 und 13 Jahren eigentlich 4 Euro weniger erhalten müssen. Da dies aber zu erheblichen Protesten geführt hätte, wurde der Regelbedarf einfach bei dem bisherigen Satz belassen.

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